Hilfe bei Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH

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Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte vom 16.08.2013 vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Outlaw Gentleman & Shady Ladies" der Gruppe Vollbeat, an dem die Universal Music GmbH die Rechte innehat.

Der Vorwurf zielt auf eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem oben benannten Musikwerk über eine Internettauschbörse ab.

Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  und ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Zunächst gilt es keine unüberlegten Schritte einzuleiten!

So begehen  viele Adressaten von Abmahnungen den Fehler die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung jedoch in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese  als Schuldanerkenntnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte insofern nur in modifizierter Form erfolgen. 

Darüber hinaus sollte hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung die Fallkonstellation überprüft werden 

Hier ist die Frage entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß so zutrifft oder nicht. Daher ist zunächst zu klären, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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