Hilfe bei Internet-System-Vertrag mit United Media, Euroweb, Madsack, Westfalen-Blatt OnlineService

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei HÄMMERLING-LEGAL vertritt bundesweit Mandanten die eine „Vereinbarung“ (sog. Internet-System-Vertrag mit den Firmen


  • United Media,
  • Euroweb (wwwe GmbHvormals Euroweb Internet GmbH),
  •  Madsack,
  • Westfalen-Blatt OnlineService,
  • WN Online-Service


geschlossen haben. Ähnliche Verträge sollen auch mit die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH geschlossen werden.


Stellt sich der Sachverhalte dar?

In einer Vielzahl von Fällen wird uns der Sachverhalt von der Mandantschaft wie folgt geschildert. Zunächst erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme durch eines der oben genannten Unternehmen. Es wird nach einem vor Ort Termin in dem Unternehmen der Mandantschaft gefragt. Dieser Termin findet dann auch statt. In diesem Termin wird die Leistung des jeweiligen Unternehmens vorgestellt. Dabei handelt es sich um sogenannte Internetsystemverträge. Oder einfacher gesagt eine Vereinbarung bzw. ein Vertrag über die Erstellung und das Betreiben einer Homepage. Viele Mandanten berichten uns, dass in diesem Gespräch darauf Bezug genommen wird, dass durch eine entsprechende Internetpräsenz die Reichweite der Seite steigt, sodass letztlich auch mit mehr Kunden zu rechnen sei. Es wird dann in der Regel ein Vertrag geschlossen, welcher mit dem Wort „Vereinbarung“ überschrieben ist. Diese wird der Vertrag wiedergegeben. Blickfangmäßig wird dabei auf das monatliche Entgelt abgestellt. Die Entgelte variieren zwischen 150 und 600 € netto monatlich. Wobei in den letzten Monaten vermehrt bereits in den Vertrag einen Betrag in Höhe von 529 € netto Voreingriff ist.


Im Weiteren wird noch die Vertragslaufzeit angegeben. Diese Angabe erfolgt jedoch entgegen den Preisangaben nur im Fließtext. Zudem erfolgt die Angabe „48 Monate“ nicht als sondern ausgeschrieben als Wort „achtundvierzig“. Viele unserer Mandanten berichten, dass ihnen bei der Unterschrift nicht klar war, dass sich um ein 48 Monatsvertrag handelte. Viele beschreiben, dass der Außendienst Mitarbeiter der entsprechenden Firma während des Gesprächs immer andere Vertragslaufzeit genannt hat, die deutlich geringer als 48 Monate waren. Viele Mandanten erkennen die tatsächliche Laufzeit erst nach Abschluss des Vertrages und wenn der Außendienstmitarbeiter einer der oben genannten Firmen wieder bereits außer Haus ist.


Steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu?

Viele Mandanten gehen davon aus, dass ihnen ein Widerrufsrecht bezüglich des Vertrags steht. Dabei verkennen die Mandanten jedoch, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nutzbringend Verbrauchern zu gewähren ist. Der vorliegende Vertrag wurde aber mit einem Unternehmen bzw. einen Unternehmer/einer Unternehmerin geschlossen. Somit besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht dieser Verträge.


Muss der Vertrag  eingehalten werden? Oder gibt es eine Möglichkeit vorzeitig zu kündigen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten gegen einen solchen Vertragsschluss vorzugehen. Neben der Anfechtung besteht auch die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich bzw. ordentlich zu kündigen. Dabei sollte jedoch in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Denn je nach Sachverhalt greifen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, um sich gegebenenfalls aus dem Vertragsverhältnis lösen zu können.


Da sich dabei um sogenannte Gestaltungsrechte handelt, sollte der Vertragspartner nicht selbst eine entsprechende Anfechtung oder Kündigung erklären. Hierbei gilt es unterschiedliche Besonderheiten zu beachten, die zudem auch jeweils vom Einzelfall und der Situation abhängen.

Wir vertreten bundesweit! - Schaffen Sie Waffengleichheit.

Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Euroweb, United Media, WN Online-Service, Madsack, Westfalen-Blatt, Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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