Hilfe bei markenrechtlicher Abmahnung der FC Bayern München AG durch die Rechtsanwälte Taylor Wessing
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Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der FC Bayern München AG vom 06.03.2014 vor. Unserer Mandantschaft wird hier vorgeworfen, dass sie einen Wimpel, bei dem es sich nicht um ein Originalprodukt des FC Bayern München handeln soll, mithin ein Plagiat darstelle, über eBay angeboten hat.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Geltendmachung von Kosten angekündigt. Es wird davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das uns vorliegende Exemplar enthält eine Kostentragungspflicht, sodass der Adressat der Abmahnung im Falle der Unterzeichnung Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 50.000, 00 € zu zahlen hätte.
Bei markenrechtlichen Abmahnungen der vorliegenden Art sollte immer genau geprüft werden, ob einerseits ein Handeln des Adressaten im geschäftlichen Verkehr vorliegt – denn nur dann ist eine Markenrechtsverletzung überhaupt möglich – und insbesondere auch, ob das streitgegenständliche Produkt tatsächlich kein Originalprodukt ist. In dem uns vorliegenden Fall bestehen daran Zweifel.
Handelt es sich nämlich um ein Originalprodukt, liegt ein Fall der sog. Markenerschöpfung vor, § 24 MarkenG. Dies hat sodann zur Konsequenz, dass sich der Markeninhaber aufgrund des Inverkehrbringens des Produktes nicht darauf berufen kann, dass seine Markenrechte durch das jetzige Angebot verletzt sind. Das Markenrecht ist juristisch gesprochen sodann erschöpft.
Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhalts einer markenrechtlichen Abmahnung beraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Wir sind spezialisiert auf das Institut der Abmahnung.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de, Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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