Hitman Absolution – rka Abmahnung erhalten? Was tun?  

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Die rka Rechtsanwälte aus Hamburg versendet wieder Abmahnung wegen Filesharings des PC-Spiels Hitman Absolution in Auftrag der Koch Media GmbH Deutschland. Von den Abgemahnten wird ein lebenslang gültiger Unterlassungsvertrag sowie Schadensersatz von € 800,00 gefordert, sofern eine Verantwortlichkeit des Betroffenen vorliegt.

rka-Abmahnung wegen Hitman Absolution-Spiel – was tun?

Klassische Probleme, welche mit einer rka Abmahnung wegen Hitman Absolution verbunden sind, sind zum Beispiel, ob die Kinder als Täter genannt werden sollten oder ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Es gibt Konstellationen, in denen der Abgemahnt überhaupt nicht haftet, weil er z. B. seine einsichtsfähigen Kinder, die Täter waren, hinreichend belehrt hat oder weil z. B. volljährige Kinder, die Täter waren, denen man vor der 1. Abmahnung zumindest vertrauen und das Internet ohne Überprüfung zur Verfügung stellen darf.

Entscheidend ist, ob der Abgemahnte nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der 3 richtungsweisende Urteile gefällt hat, als Täter oder Störer überhaupt verantwortlich ist. In vielen Fällen entfällt die Haftung komplett, so dass er weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben noch die € 800,00 bezahlen muss. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.

Machen Sie keine Experimente – rufen Sie mich an

Das Internet wimmelt von Fehlinformationen. Wer nicht verantwortlich ist, muss weder eine modifizierte Unterlassungserklärung (= lebenslanger Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafenrisiko) unterschreiben, noch etwas bezahlen. Schon gar nicht werden sich die rka Rechtsanwälte mit einer eigenmächtigen „Reduzierung“ der Forderung auf € 150,00 zufrieden geben. Im Gegenteil: Jede Zahlung ist ein Indiz für die Verantwortlichkeit. Wer nicht verantwortlich ist, zahlt nicht und unterschreibt nicht. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Selbstverständlich werde ich für Mandanten, die als Täter oder Störer haften, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, um ein riskantes Gerichtsverfahren wegen der Unterlassung zu verhindern.

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Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-rka-reichelt-klute-assmann/.

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