Hohe Sorgfalt bei einer Selbstanzeige

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei einer Selbstanzeige muss man eine hohe Sorgfalt walten lassen, da nachlässiges Verhalten die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige im Steuerstrafrecht gefährden kann.

Juristische Laien sollten immer, in jedem Fall und ohne Ausnahme, für die Fertigung der Nacherklärungsschrift immer professionelle, fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Finanzstaatssekretäre haben am 06.03.2014 die Empfehlung ausgesprochen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige verschärft werden. Die Finanzministerkonferenz will ebenfalls, dass die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige zukünftig deutlich verschärft werden. Zuletzt – Stand 29.04.2014 - hat sich die Finanzministerkonferenz mit diesem Thema am 27.03.2014 befasst.

Es ist derzeit sehr wahrscheinlich, dass es zukünftig zu einer Verschärfung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht kommen wird.

Allen in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtigen Personen, welche z.B. Kapitalerträge bisher nicht vollständig und ordnungsgemäß gegenüber den Finanzbehörden erklärt haben, sollten, sich im Hinblick auf eine Selbstanzeige dringend rechtlich beraten zu lassen.

Der Präsident des Bundesfinanzhofes, Herr Professor Dr. h.c. Mellinghoff, wird in dem Interview der finanzen.net GmbH auf der Internetseite http://www.finanzen.net/ in dem „Euro am Sonntag Interview“ vom 27.04.2014 mit der Aussage zitiert, dass Steuerfahnder berichten würden, dass die Mehrzahl der Selbstanzeigen fehlerhaft seien. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung, welches am 03.Mai 2011 in Kraft getreten ist, wurden bereits im Jahre 2011 die gesetzlichen Voraussetzungen der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige im Steuerstrafrecht verschärft.

Eine Beratung im Hinblick auf eine Selbstanzeige wird überregional und bundesweit angeboten. Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg.

Kian Fathieh Rechtsanwalt

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kian Fathieh

Beiträge zum Thema