HvLS RAe im Auftrag des Betreibers von "markenglas.de" wegen Schein-Privatverkäufen auf eBay

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Schreiben der HvLS – Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag von „www.markenglas.de“ (Ralph Schneider) wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de

Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen des Herrn Ralph Schneider, welcher online unter der Domain „www.markenglas.de“ als Händler auftritt. Sie verschickten vor kurzem wieder ein Schreiben an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und somit mit ihm im Wettbewerb stehe. Gegenständlich ist zum einen ein Angebot auf der Verkaufsplattform eBay über „Teelichthalter Kerze Teelicht Glas Werbung Lucky Strike“ und zum anderen „Glas Gläser Krombacher Fassbrause“.

Ein ähnliches Schreiben wurde bereits vor einigen Monaten vorgelegt:

https://www.ra-herrle.de/hvls-scheinprivat/?preview=true

Dieses Mal handelt es sich um den Vorwurf des wiederholten Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Der Betroffene sei aufgrund von Art und Umfang seiner Verkaufstätigkeiten als gewerblicher Händler einzustufen, trete jedoch laut seinem Verkäuferprofil als Privater auf. Hierdurch würde er gegen wettbewerbsrechtliche Pflichten verstoßen, die insbesondere in dem Einstellen eines Impressums nach § 5 TMG und der Aufklärung über das Verbraucherwiderrufsrecht gem. § 312 d Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 EGBGB bestehen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben ist ein vorformuliertes Exemplar auch bereits zur Unterzeichnung beigefügt. Zusätzlich wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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