Illegales Online-Glückspiel: Spieler erhält 6700 Euro von Online-Casino zurück
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Ist das Online-Glücksspiel illegal, können die Anbieter die Verluste der Spieler nicht behalten. Der Glücksspielstaatsvertrag schützt Verbraucher vor der Online-Abzocke und nicht die Anbieter. Deshalb muss ein Online-Casino nach einem Urteil des Landgerichts Berlin 6700 Euro an einen Spieler zurückbezahlen. Denn Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 verboten und damit rechtswidrig. Mit Urteil vom 26. April 2022 unterstrich das Landgericht Berlin eine mittlerweile gängige Rechtsprechung. Durch das illegale Handeln der Online-Casinos war kein gültiger Vertrag mit dem Spieler zustande gekommen (Az.: 11 O 258/21). Die Chancen, in Online-Casinos gemachte Verluste erfolgreich gerichtlich einzuklagen, stehen derzeit sehr gut. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.
OLG Frankfurt ebnet verbraucherfreundliche Rechtsprechung
In Online-Casinos haben schon viele Verbraucher Haus und Hof verzockt. Unglaubliche sieben Milliarden Euro werden jährlich alleine in Deutschland beim Internet-Glücksspiel umgesetzt. Und die erlittenen Verluste können jetzt problemlos zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist bei der Glücksspiel-Abzocke im Internet eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Diese Entwicklung verdanken die Spieler dem Oberlandesgericht Frankfurt und dessen Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht, da das Angebot illegal war (Az.: 23 U 55/21). Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Das Urteil im aktuellen Verfahren am Landgericht Berlin unterstreicht die verbraucherfreundliche Rechtsauffassung eindrucksvoll:
- Zwischen März 2020 und Juli 2020 verzockte ein Spieler 6.700 Euro in einem Online-Casino. Das Unternehmen mit Sitz auf Malta bot mit einer Website in deutscher Sprache ihre Online-Glücksspiele an. Da das Glücksspiel zum fraglichen Zeitpunkt verboten war, verfügte der Anbieter über keine in Deutschland gültige Lizenz. Zum damaligen Zeitpunkt war das Online-Glücksspiel nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein erlaubt. In der restlichen Bundesrepublik existierte ein ausnahmsloses Verbot.
- Das Gericht machte klar, dass der Glücksspielanbieter gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat. Durch das Glücksspielverbot und das somit illegale Angebot war der abgeschlossene Vertrag zwischen Spieler und Anbieter aus Sicht des Gerichts ungültig. Der Anbieter hat somit kein Recht die Einnahmen zu behalten. Daher müsse das Online-Casino dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Berlin. Der Verlust des Klägers betrug 6.700 Euro.
- Wichtig bei erfolgreichen Prozessen gegen Anbieter von Online-Casinos ist der Fakt, dass der Kläger keine Kenntnisse über die Illegalität des Glücksspiels hatte. Davon ging auch das Landgericht Berlin aus.
- Selbstverständlich hatte auch der Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Dies ist jedoch aus Sicht des Gerichts kein Grund für eine Klageabweisung. Das Glücksspielverbot, so das Gericht, diene dem Schutz der Verbraucher und nicht dem Schutz des Anbieters. Könnte das Online-Casino die Einsätze aus dem verbotenen Glücksspiel behalten, würde das der Intention des Glücksspielstaatsvertrags widersprechen. Daher muss das Casino die Verluste des Spielers komplett ersetzen – natürlich abzüglich seiner Gewinne.
Das Urteil und die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen deutlich, wie gut die Chancen der Verbraucher stehen, verlorenes Geld wieder von den Online-Casinos zurückzuholen. Allerdings funktioniert das nur auf gerichtlichem Weg. In außergerichtlichen Verfahren stellen sich die Casinos taub. Da die Rechtschutzversicherer keine Deckung für solche Verfahren übernehmen, ist es für Opfer der Glücksspiel-Abzocke schwierig ihr Geld gerichtlich einzuklagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet deshalb den von der Glücksspiel-Abzocke Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Den Mandanten entstehen dadurch keine Kosten.
Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck
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