Im Straßenverkehr erwischt – Ein Fahrverbot verhindern?

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Deutlich zu schnell gefahren und erwischt? Noch versucht über eine rote Ampel zu huschen und auf einmal Blaulicht. Insbesondere seit der neue Bußgeldkatalog gilt, kann es schnell passieren, dass Verkehrssünden neben empfindlichen Bußgeldern auch das gefürchtete Fahrverbot umfassen.

Dann heißt es einen Monat lang keine Kraftfahrzeuge führen. Natürlich kann das zu immensen Problemen führen. Dies gilt nicht nur für offensichtliche Fälle, wie bei Taxi- oder Busfahrern, sondern auch für andere Arbeitnehmer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um zur Arbeitsstelle zu kommen.

Diese Sanktion gehört für die allermeisten Menschen zu den härtesten Sanktionen, die der Bußgeldkatalog vorsieht (neben dem Entzug der Fahrerlaubnis). Viele Menschen sind überrascht wie schnell ein solches Fahrverbot mittlerweile ausgesprochen wird. Auch bei „Ersttätern“, die ansonsten keinerlei Einträge im Fahreignungsregister („Punkte“) haben.

Viele Menschen würden alles dafür geben diese Strafe zu umgehen. Es stellt sich also die Frage: Ist es überhaupt möglich, dass ein Gericht von der Sanktion des Fahrverbots absieht? Und wenn ja, wie erreiche ich dieses Ergebnis?

Zunächst gilt hier insbesondere die Empfehlung sich anwaltliche Hilfe zu holen. Allein gegen ein Fahrverbot vorzugehen ist so gut wie aussichtslos. Die meisten Menschen unterschätzen den argumentativen Aufwand enorm. Darüber hinaus helfen Erfahrungswerte eines Anwalts für solche Fälle.  

Das Stichwort zur Umgehung eines Fahrverbots lautet „Härtefall“. Liegt ein solcher Härtefall vor, kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen. Doch Achtung! Natürlich kommt ein solcher Sieg nicht ohne Kosten. Wenn ein Gericht einen Härtefall annimmt und vom Fahrverbot absieht, so wird das Bußgeld stets erhöht. Dabei kommt es auf den Einzelfall an, wie viel Geld am Ende zu zahlen ist. Eine Verdopplung ist der typische Fall, doch auch Vervierfachungen kommen vor. So kann sich das Bußgeld schnell auf über 1000 EUR belaufen. Bevor man den Prozess also anstößt, sollte man sich darüber im Klaren sein. Trotzdem sind viele Menschen bereit hohe Geldsummen zu zahlen, um weiter Auto fahren zu dürfen.


Wann liegt also ein Härtefall vor?

In der Übersicht gilt: Je mehr ich auf den Führerschein angewiesen bin – sei es aus beruflichen Gründen, oder beispielsweise, weil ein Angehöriger gepflegt wird – desto besser sind meine Chancen vor Gericht.

Es kommt also einzig und allein auf den Vortrag in der Einzelsache an. Dabei müssen die Behauptungen rund um die Wichtigkeit der Mobilität glaubhaft gemacht werden. Das heißt es gilt möglichst viele Aspekte auch tatsächlich zu beweisen. Hier kommen Arbeitsverträge, Ausdrucke von Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel, oder auch Schreiben des Arbeitgebers in Frage, in denen eine Kündigung in Aussicht gestellt wird, sollte ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Auch Dokumente über bestehende finanzielle Verpflichtungen in Kombination mit Vortrag zur Berufstätigkeit können hilfreich sein. Es gilt schließlich das Gericht zu überzeugen.

Die Gerichte gehen dabei teilweise sehr streng vor und verlangen auch glaubhafte Aussagen zu Möglichkeiten der Fahrgemeinschaftsbildung oder der Möglichkeit Urlaub zu nehmen für den Zeitraum des Fahrverbots.

Es zeigt sich also recht deutlich, dass die Argumentation in diesen Fällen nicht leicht ist. Daher sollte das Verfahren in jedem Fall anwaltlich begleitet werden, um größtmögliche Chancen auf einen glimpflichen Verlauf zu erhalten.


Gerne berate ich Sie in Fällen wie diesen, melden Sie sich einfach!


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