Immer wieder Abmahnungen von Fareds für die T&D Versand GbR – kostenlose Ersteinschätzung

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Immer wieder Abmahnungen der Kanzlei Fareds für die T&D Versand GbR – kostenlose Ersteinschätzung. Erneut wurden wir in Bezug auf die Abwehr zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen der T&D Versand GbR beauftragt. Die T&D Versand GbR wird erneut durch die Fareds Rechtsanwälte vertreten. 

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Fareds und T&D Versand GbR erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Wie lautet dieses Mal der Vorwurf?

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung ist erneut ein behaupteter Verstoß gegen § 9 Absatz 5 VerpackG. Diese Regelung besagt, dass Verpackungen nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese ordnungsgemäß (und mittlerweile in der Datenbank LUCID öffentlich einsehbar) registriert worden sind. Adressaten dieser Pflicht sind neben den Herstellern auch Händler, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, also damit auch die meisten Online-Händler.

Überdies wird ein nicht anklickbarer OS-Link sowie ein fehlendes Widerrufsrecht abgemahnt.

Ist die Abmahnung der T&D Versand GbR zurecht ergangen?

Im Falle der möglichen Verletzung einer Marktverhaltensregel ist es nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG grundsätzlich jedem Mitbewerber gestattet, deswegen eine Abmahnung auszusprechen. Dieses Kriterium erfüllt die T&D Versand GbR an sich.

Allerdings ist die Anzahl der seitens der T&D Versand GbR erteilten Abmahnungen beachtlich, was ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zumindest vermuten lässt. Ein krasses Missverhältnis zwischen Abmahnpraxis und normaler wirtschaftlicher Betätigung des Unternehmens/Unternehmers wie im vorliegenden Fall kann ein Indiz dafür sein. Wir gehen derzeit von einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen aus.

Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei einem solchen Rechtsmissbrauch um einen Ausnahmetatbestand handelt. Der Beweis ist vom Abgemahnten zu erbringen, für den dieser Ausgang günstig wäre. Ausreichend für einen solchen Beweis wäre aber noch nicht, dass über eine Vielzahl von Abmahnungen berichtet worden ist, was die Sache für den Abgemahnten schwierig machen könnte. 

Welche Reaktion wird empfohlen?

Angesichts des Risikos weiterer rechtlicher Schritte im Falle der Nichtbeachtung von Fristen sollten diese auf jeden Fall eingehalten werden.

Es sollte allerdings auch kein Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Zwischen einem Unternehmer und einem professionellen Anwalt auf der Gegenseite herrscht in der Regel keine gerechte Machtverteilung. Unbedachte Aussagen im Gespräch können im weiteren Verfahren schnell gegen einen verwendet werden. 

Ebenfalls ist von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abzuraten. Wegen der strafbewehrten Bindungswirkung ist diese selten widerruflich, auch wenn sich die Abmahnung im Nachhinein als unberechtigt herausstellt. Aber auch wenn das Schreiben begründet ist, ist der beigefügte Vordruck möglicherweise entsprechend den Bedürfnissen des Abgemahnten vorher zu modifizieren. Die Beratung durch einen Fachanwalt erscheint also nahezu unumgänglich. Wir kennen den Gegner und haben vielfach über die Abmahnungen berichtet: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-von-td-versand-gbr-und-fareds-wir-helfen_155578.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-td-versand-gbr-und-fareds-rechtsanwaelte-erhalten/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-fareds-fuer-die-td-versand-gbr_153938.html

Beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln, damit aus der Abmahnung nicht noch eine „Kostenfalle“ in Bezug auf etwaige Vertragsstrafen wird:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der T&D Versand GbR und Fareds erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
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  • Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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