Immunthrombozytopenie (ITP) nach Impfung gegen Covid-19 im Oktober 2022 anerkannt

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Unser Mandant wurde am 11. Mai 2021 das erste Mal gegen Covid-19 geimpft.

Am 4. Juni 2021 traten Hämatome und Petechien (kleine, stecknadelkopfgroße Einblutungen in der Haut) sowie Blutauflagerungen im Stuhl auf.

Noch am gleichen Tag erfolgte die Notaufnahme in der Uniklinik. Es waren kein Fieber, kein Husten, kein Durchfall und keine Dysurie vorhanden. Im Blutbild zeigten sich initial Thrombozyten 4.000/µl. Es erfolgte eine Notfallversorgung mit hochdosierten Immunglobinen und Dexametason, ohne anhaltenden Effekt. Die Thrombozyten fielen schon nach wenigen Tagen wieder rasant ab, worauf die Medikation umgestellt wurde. Es traten wiederholt Hämatome und peranale Blutungen auf.

Als Diagnose wurde Autoimmunthrombozytopenie, Thrombozyten initial 4.000/µl, Zustand nach Impfung gegen SARSCoV2 (Covid-19), gestellt. 

Der Fall wurde dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.

Im September 2021 wurde zunächst formlos der Antrag auf Anerkennung des Impfschadens und dann mit Antragsformular (IfSG-Antrag) gestellt.

In der Fachinformation des in Rede stehenden Impfstoffes und dem "Rote-Hand-Brief" von Oktober 2021 wird das Auftreten einer Immunthrombozytopenie als Nebenwirkung aufgeführt - typischerweise innerhalb der ersten vier Wochen, wie vorliegend geschehen.

Mit Bescheid von Oktober 2022 wurde der Blutplättchenmangel (Immunthrombozytopenie/ITP) im Sinne des § 60 IfSG (Infektionsschutzgesetz) anerkannt.


Haben Sie Fragen, u.a. zu Impfschäden, 

können Sie sich gern an Frau Rechtsanwältin Dornhoff wenden.




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