Initial Coin Offering/STO: Finanzierung 2024! Anwaltsinfo

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Das Thema Wachstumsfinanzierung über die Blockchain durch Initial Coin Offerings und  Security Token Offerings begegnet im Jahr 2024 von Seiten von Initiatoren und Start-ups nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin wieder verstärktem Interesse, nachdem sich in den letzten Monaten auch der Kryptomarkt und die Kurse diverser Kryptowährungen stabilisiert hatten oder sogar wieder deutlich angestiegen waren.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wollen interessierte Marktteilnehmer darauf hinweisen, dass auch 2024 zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten sind bei der Tokenisation von Assets oder z.B. der Durchführung eines Initial Coin Offerings/ Security Token Offerings:

Beim Initial Coin Offering sind von interessierten Start-ups und Unternehmen z.B. neben der Frage des Soft Cap und Hard Caps vor allem, da es in der Regel um sog. Utility Token geht, verstärkte Anstrengungen an die Ausgestaltung des sog. White-Paper zu legen, das den rechtlichen Anforderungen genügen muss, aber in der Regel deutlich geringere Anforderungen und Kosten verursacht als z.B. ein Verkaufsprospekt, der oftmals mehr als hundert Seiten umfassen muss und damit oftmals zeit- und kostenintensiv ist.

Auch sollte bereits im Vorfeld  geprüft werden, ob z.B. die MICA/MICAR-Regelungen, mit deren Inkrafttreten teilweise schon im Jahr 2024 zu rechnen ist, auch beim ICO  Anwendung finden müssten/sollten oder nicht. Hier ist z.B. die Einstufung des "Tokens" wichtig, das heißt, ob z.B. lediglich ein "Utility-Token" vorliegt, der in der Regel -nach Prüfung im Einzelfall- den Regelungen der MICA-Verordnung unterfällt, oder eben gerade ein "Security-Token", der in der Regel- was im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss- anderen rechtlichen Regelungen unterliegen dürfte.

Der Emittent, der z.B. ein ICO, Initial Coin Offering oder ähnliches durchführen will, muss auch immer überprüfen, ob er einen umfangreichen Verkaufsprospekt erstellen muss, der mit erheblichem Aufwand verbunden sein dürfte, oder ein einfaches Whitepaper ausreichend ist, das den zuständigen Aufsichtsbehörden ggf. übermittelt werden muss, das heißt eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen über den Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert, das z.B. auch gemäß der MICA-Verordnung verpflichtend erstellt werden muss (siehe z.B. Art. 5 Abs. 1 MICA-Verordnung), wobei immer geprüft werden muss/kann, ob die MICA-Verordnung einzuhalten ist.

Alternativ kann auch überlegt werden, ob anstatt eines Initial Coin Offerings ein Security Token Offering durchgeführt werden soll, das teilweise höheren rechtlichen Anforderungen unterliegt als ein Initial Coin Offering, aber auch dem höheren Sicherheitsbedürfnis von Investoren entgegen kommt.

Bei der Durchführung von Initial Coin Offerings oder auch Security Token Offerings sollten/müssen Initiatoren aber auch, was im Einzelfall geprüft werden muss,  die Vorschriften z.B. des Geldwäschegesetzes beachten und auch z.B. das sog. Know Your Customer-Prinzip.

Betroffene Marktteilnehmer und Emittenten und Kryptoakteure, Unternehmen und Start-ups können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002,  und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und gerne bei allen Fragen im "Kryptobereich", also z.B. zu Initial Coin Offering, Security Token Offering, zur MICA-Verordnung, etc. beraten.



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