Inländische Geschäftsanschrift einer GmbH oder UG auch ohne Zugang zu Geschäftsräumen gerichtlich akzeptiert

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Für Freelancer und Digitalen Nomaden bzw. „Knowledge Worker“ war die Gründung einer deutschen GmbH, UG oder vergleichbaren deutschen Rechtsform wegen einer fehlenden inländischen Geschäftsanschrift zu Geschäftsräumen häufiger ein Problem. Für Digitale Nomaden mit häufig wechselnden Wohn- und Arbeitsorten war der Unterhalt von de facto meist leer stehenden Geschäftsräumen oder Dienstleistungen von virtuellen Büros daher ein unnötiger (finanzieller) Aufwand.

Neue Arbeitsformen – altes Recht?

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und neuen Remote-Arbeitsformen auch für Arbeitnehmer kamen daher wiederholt Mandanten auf BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei zu, die zwar von jedem Winkel der Welt arbeiten, aber nicht auf die Seriosität einer deutschen Rechtsform verzichten wollten. In einem Musterprozess vor einem Oberlandesgericht hat BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei nun ein richtungsweisendes Urteil erstritten, das Unternehmern deutlich mehr Freiheiten gibt: Die Nutzung einer digitalen inländischen Geschäftsanschrift wurde zu Recht für die Eintragung einer Gesellschaft als ausreichend bewertet.

Digitale inländische Geschäftsanschrift für unabhängiges Arbeiten

Im Musterprozess verfolgte die Mandantin von BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei ein rein digitales Geschäftsmodell per Smartphone und Laptop. Sie hatte keine physischen Produktionsmittel und benötigte dementsprechend keine Betriebsräumlichkeiten. Die Mandantin hat deshalb keine Geschäftsräume in Deutschland und wollte auch keinen Mietvertrag oder Dienstleistungsauftrag an eine Person mit Geschäftsräumen vergeben, nur damit eine inländische Geschäftsanschrift zur Eintragung ins Handelsregister verfügbar ist. Eine private Wohnanschrift für die inländische Geschäftsanschrift zur Verfügung zu stellen, kam erst recht nicht in Betracht, da privat und geschäftlich strikt getrennt bleiben sollte.

Sie wollte daher die Dienstleistung des digitalen Briefkastens der Dropscan GmbH in Anspruch nehmen. Dabei wird die komplette eingehende Post datenschutzkonform eingescannt und der Mandantin via E-Mail, Cloudsystemen oder weiteren, ähnlichen Integrationssystemen zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht der Mandantin das ortsunabhängige Arbeiten im Inland und im Ausland bei zuverlässiger Erreichbarkeit für jede Art von herkömmlicher Papier-Post. BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei hat die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens nun gerichtlich feststellen lassen.

Weitere Informationen zum Musterprozess finden Sie im Blog der BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei unter https://www.biebinger.de/gmbh-eintragung-mit-digitaler-inlandischer-geschaftsanschrift-gem-8-gmbhg-auch-ohne-zugang-zu-inlandischen-geschaftsraumen-moglich-3659.

BIEBINGER – Wirtschaftskanzlei arbeitet selbst 100 % digital und bietet Ihnen die Services für die Eintragung Ihrer Gesellschaft zum Festpreis an. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.biebinger.de/boundless360-die-digitale-inlandische-geschaftsanschrift-3670.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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