Insolvenzanfechtung – bin ich als Gläubiger betroffen? Risikoeinschätzung durch Selbsttest

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Es ist ärgerlich, wenn der Gläubiger seinem Kunden hinterherlaufen muss. Jeder Händler, Vermieter, Lieferant, Handwerker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, aber auch Rechtsanwalt – ja, jeder Unternehmer – kennt es. Man hat gute Arbeit geleistet und muss seinem Geld hinterherlaufen. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn der Kaufpreis, die Vergütung oder das Honorar im Fall der sehr viele Jahre (bis zu zehn Jahre!) späteren Insolvenz des Schuldners an den Insolvenzverwalter erstattet werden muss. Zuzüglich Zinsen. Sie meinen, Sie trifft dieses Risiko nicht? Beantworten Sie eine der nachfolgenden Fragen mit „Ja“, haben Sie ein erhebliches Anfechtungsrisiko, das Sie keinesfalls unterschätzen sollten. Die zurückzuzahlenden Beträge sind so erheblich, dass die eigene Insolvenz droht.

Beantworten Sie auch nur eine dieser Fragen mit ja, dann haben Sie ein sehr hohes Anfechtungsrisiko.

  • Mein Kunde zahlt nicht immer pünktlich und vollständig, d.h. innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels in voller Höhe: Ja [ ] Nein [ ]
  • Mein Kunde zahlt nicht bei Fälligkeit, sondern erst später, manchmal sogar erst nach 30 Tagen: Ja [ ] Nein [ ]
  • Mein Kunde zahlt zwar bei Fälligkeit, aber immer nur Teilbeträge, ohne dass wir dies vereinbart haben oder er sachliche Einwendungen (z. B. Ware ist mangelhaft) gegen meine Forderung hat: Ja [ ] Nein [ ]
  • Ich habe mit meinem Kunden eine Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarung oder sonstige Zahlungserleichterung vereinbart, weil er darum gebeten hat: Ja [ ] Nein [ ]
  • Ich habe meinen Kunden mehr als einmal gemahnt, mit der Zwangsvollstreckung, einem Anwalt oder einem Lieferstopp gedroht, wenn er nicht zahlt: Ja [ ] Nein [ ]
  • Mein Kunde zahlt schon seit Jahren „tröpfchenweise“. Ich lasse ihn gewähren, weil es in meiner Branche nichts Ungewöhnliches ist, wenn Kunden nicht pünktlich zahlen: Ja [ ] Nein [ ]
  • Was meine Buchhaltung macht, weiß ich eigentlich nicht so genau; wir melden Forderungen zur Insolvenztabelle an, wenn unser Kunde Insolvenz anmeldet: Ja [ ] Nein [ ]

Mehr Informationen und Vermeidungsstrategien in unseren Rechtstipps auf anwalt.de und unserer Homepage.


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