Interessensgemeinschaft geschädigter Anleger des Stratego Grund Fonds
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Die Kanzlei Köhler hat aufgrund der vielen Anfragen besorgter Anleger eine Interessensgemeinschaft zur Wahrung der Rechte der geschädigten Anleger des Stratego Grund Fonds gegründet.
Der Stratego Grund ist ein offener Immobilienfonds der LBB Invest. Vertrieben wurde er von der Berliner Sparkasse. Viele Kunden der Berliner Sparkasse sind sicherheitsbewusste Anleger.
Sicherheitsbewusste und konservative Anleger wünschen sich eine sichere Geldanlage mit konstanter Rendite und äußerst geringen Risiken. Obwohl die Berater der Berliner Sparkasse davon in vielen Fällen wussten, empfahlen sie trotzdem den sicherheitsbewussten Anlegern, in den Stratego Grund zu investieren. Dies geschah besonders gehäuft in den Jahren 2007 und 2008. In diesen Jahren war jedoch bereits bekannt, dass Immobilienfonds aufgrund der Finanzkrise, welche durch schlechte Immobiliengeschäfte verursacht wurde, in Schieflage waren.
Deswegen hätte Anlegern mit konservativem Risikoprofil ab dem Jahr 2007 nicht mehr die Finanzanlage in Immobilienfonds empfohlen werden dürfen. Bei diesen handelte es sich nicht mehr um sichere Finanzanlagen.
Alle geschädigten Anleger, die sich der Kanzlei Köhler anvertraut haben, erzählen, dass die Bankberater sie nicht darüber aufklärten, dass es sich bei dem Stratego Grund um einen offenen Immobilienfonds handelt und dass das bedeutet, dass dieser auch geschlossen werden kann. Den meisten Anlegern war es wichtig, dass das Geld sicher angelegt ist und auch jederzeit verfügbar.
So wurde der Fonds auch demgemäß vertrieben mit der Maßgabe, dass Geld sei jederzeit verfügbar. Verschwiegen wurde, dass bei Schließung des Fonds, die Anleger nicht mehr ihre Anteile zurückgeben können, sondern das Geld auf Jahre festlegt.
Die LBB spricht davon, dass sie alles versucht, den Fonds zu retten, dass er wieder geöffnet werden kann. Sie geht jedoch eher davon aus, dass der Fonds geschlossen bleibt und schließlich abgewickelt wird. In dem Fall wird das Vermögen des Fonds veräußert. Wenn alles verkauft wurde, wird der Erlös an Gläubiger und Anleger verteilt. Wie viel dann der einzelne Anleger erhält, ist derzeit nicht abzusehen. Insofern kann derzeit nicht beurteilt werden, wie hoch die eventuellen Verluste sein werden.
Der Stratego Grund ist ein Dachfonds, der in 15 Zielfonds investiert hat. Von diesen Zielfonds sollen sieben geschlossen sein und sich bereits neun in der Abwicklung befinden.
Die schlechte finanzielle Lage der Zielfonds hätte den Anlegern mitgeteilt werden müssen. Diese Information gehört zu den wesentlichen Fakten, die zu einer korrekten Anlageberatung gehören.
Der Anleger muss alle wesentlichen Fakten der Finanzanlage kennen, damit er selbstbestimmt seine Anlageentscheidung treffen kann. So verlangt es der Bundesgerichtshof.
Zu beachten ist die Verjährung. Ist ein Anspruch verjährt, kann er nicht mehr wirksam eingeklagt werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches drei Jahre. Lag die erste Anlageberatung vor dem Jahr 2010 kann der Anspruch verjährt sein. Wurde jedoch in den Jahren ab 2010 eine Halteempfehlung seitens der Anlageberater ausgesprochen, liegt diesbezüglich auch eine Falschberatung vor, welche zur Rückabwicklung berechtigt. Insofern beginnt die Verjährungsfrist erst ab dieser Halteempfehlung und der wiederum nicht erfolgten Aufklärung über die Schieflage der Zielfonds und der Möglichkeit der Schließung des Stratego Grund Fonds.
Die Mandanten der Kanzlei Köhler wurden alle auch in den Jahren nach der Wirtschaftskrise nicht über die Eigenschaften des Stratego Grund Fonds aufgeklärt. Ihnen wurde nicht mitgeteilt, dass es sich um einen Dachfonds handelt, in welche Zielfonds dieser investiert und wie diese Zielfonds verlaufen. Insofern lagen auch nach Abschluss der Finanzanlage Falschberatungen vor, die zu einer Rückabwicklung führen. Selbst auf Nachfrage besorgter Anleger wurden Halteempfehlungen seitens der Anlageberater ausgesprochen. Diese wurden in Depotcheckprotokollen festgehalten, so dass auch die Beweisführung aufgrund des Urkundenbeweises gelingt. Der Anleger muss nach deutschem Recht die Falschberatung beweisen. Dieses ist häufig schwierig. Gibt es jedoch ein schriftliches Halteprotokoll oder einen Zeugen gelingt der Beweis.
Nachdem sich die Sparkasse auf eine außergerichtliche Einigung nicht eingelassen hat, haben sich die Mandanten der Kanzlei Köhler nun für den Klageweg vor Gericht entschieden.
Für den Informationsaustausch und die Erhebung von Sammelklagen hat die Kanzlei Köhler eine Interessensgemeinschaft gegründet. Dieser können sich alle geschädigten Anleger des Stratego Grund Fonds anschließen. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Kanzlei Köhler unter der Telefonnummer 030 / 6500 6597 oder per E-Mail an die info@investmentschutz.de.
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