Internetabzocke – Schutzvorkehrungen im Alltag

  • 2 Minuten Lesezeit

Tägliche Erfahrung im Internet - auf verschiedenen Internetseiten werden vermeintlich kostenfreie Angebote und Informationen beworben, die persönlichen Daten werden eingegeben und kurze Zeit später - selbstverständlich nach Ablauf von Widerrufsfristen - folgt die Rechnung. Zumeist ist sogar die Zahlungserinnerung die erste Kontaktaufnahme der Internetabzocker.

Aber man kann sich schützen. Wichtig ist, dass man sich, bevor man sich auf einer Internetseite registriert folgende Gesichtspunkte beachtet und das Internetangebot daraufhin überprüft:

Sie sollten sich in Ruhe alle (!) auf der Internetseite befindlichen Informationen über den Anbieter, die angebotenen Dienste, eventuelle Widerrufs- und/oder Rückgaberechte ansehen.

Suchen Sie gezielt nach Informationen über Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten. Viele dieser Firmen verstecken Kostenhinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sie verstecken - sofern Sie auf der Internetseite selbst auf evtl. Kosten hinweisen - diese Informationen am Seitenende.

Sollte es später einmal zu einem Rechtsstreit kommen, ist es hilfreich, wenn Sie das Angebot, das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrucken.

Auch wenn in Zeiten von Social Networking regelmäßig viele Informationen und persönliche Daten weitergegeben werden, sollte der Grundsatz gelten: Vorsicht mit der Weitergabe von persönlichen Daten.

Werden Ihnen Vertragsbedingungen zum Lesen angeboten bzw. sollen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren, kommt regelmäßig mit Ihrem Einverständnis ein Vertrag zustande. Wie bei jedem Vertrag gilt auch hier: Lesen Sie die Geschäftsbedingungen vor einer Bestätigung per Mausklick sorgfältig und gewissenhaft durch. Gerade wenn sich aus den Geschäftsbedingungen Hinweise auf einzuhaltende Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen ergeben, sollte für Sie Vorsicht geboten sein.

Wichtig für Sie: Im Rahmen von Fernabsatzverträgen haben Sie ein Widerrufsrecht. Prüfen Sie deshalb die Einräumung eines solchen zweiwöchigen Widerrufsrechts.

Und wenn Sie sich das Impressum ansehen, ist Vorsicht geboten, wenn dort beispielsweise nur ein Postfach oder eine ausländische Adresse angeführt ist. Gerade bei ausländischen Anbietern kann es kostspielig sein und auch rechtliche Schwierigkeiten bereiten, die eigenen Rechte als Verbraucher durchzusetzen.

Erhalten Sie gleichwohl eine unberechtigte Rechnung, ist es wichtig, dass Sie nicht auf diese Rechnung eingehen sollten. Eine Zahlung sollte ohne anwaltliche Beratung nicht erfolgen. Vielmehr sollte der unberechtigten Forderung per Brief umgehend widersprochen werden.

Sie sollten sich auch von Mahn- oder Inkassoschreiben nicht beeindrucken lassen und sich durch diese Schreiben zu einer Zahlung verleiten lassen. Genau dies ist seitens der Internetabzocker beabsichtigt. Bei einem Widerspruch wird auch kein Schufa-Eintrag erfolgen. Den Drohungen können Sie deshalb grundsätzlich gelassen entgegensehen. Im schlimmsten Fall, sollten Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.

Wichtig ist aber, dass Sie wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, kurzfristig reagieren. Es besteht dann dringender Handlungsbedarf. Die zweiwöchige Widerspruchfrist sollten Sie in diesem Fall unbedingt einhalten und sich spätestens jetzt anwaltliche Beratung einholen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei entsprechenden Fragen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Jörg Schwede


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Schwede

Beiträge zum Thema