InvestPortal – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Online-Handelsplattform InvestPortal bietet auf investportal.co eine Vielzahl von Handelsoptionen an. Anleger können dort mit Differenzkontrakten (CFDs), Devisen (Forex) und sogar Kryptowährungen handeln. 


Es wird jedoch dringend davon abgeraten, Kapital über InvestPortal zu investieren, da mehrere Aspekte dagegensprechen. 


InvestPortal gibt weder einen Firmensitz noch eine Niederlassung an, unter der sie erreichbar wären – lediglich wird auf Büroräume in London, England, hingewiesen, ohne eine genaue Adresse zu nennen. 


Kontakt ist nur über eine englische Telefonnummer und die E-Mail-Adresse support@investportal.co möglich. 


Ein Impressum, das die vertretungsberechtigten Organe von InvestPortal ausweist, fehlt ebenfalls. 


Zudem besitzt InvestPortal keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um über ihre Plattform Finanzdienstleistungen anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchzuführen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher verstößt InvestPortal gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt gemäß § 32 KWG. 


Erfahrungen unserer Kanzlei mit einer Reihe unregulierter Unternehmen zeigen, dass Anleger fast immer Probleme mit solchen Firmen haben.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform InvestPortal investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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