Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub
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Wie viele Urlaubstage dem Einzelnen zustehen, bestimmt sich nach verschiedenen Kriterien.
Laut Gesetz stehen jedem Arbeitnehmer 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Zu den Werktagen zählt auch der Samstag- Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht.
Somit liegt bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs eine 6- Tage- Woche zugrunde. Arbeitet ein Arbeitnehmer nur 5 Tage pro Woche, stehen ihm nur 20 Tage Urlaub zu.
Bei einem Teilzeitarbeitnehmer wird der Urlaubsanspruch entsprechend gemindert.
Arbeitet er beispielsweise die Hälfte eines Vollzeitarbeitnehmers, so steht im die Hälfte des Urlaubs zu.
Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können dem Arbeitnehmer auch mehr Urlaubstage zugesprochen werden- jedoch keinesfalls weniger.
Im Zweifel sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, welche Regelung für sie gilt.
Wichtiger Hinweis: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verfällt ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht, wenn man den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen kann.
Rechtsanwalt Borth
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