Veröffentlicht von:

Jugendarrest wegen Unfall ohne Führerschein

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 15.06.2016, Aktenzeichen 1013 Ds 456 Js 116018/16 jug, einen 20-jährigen Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt und stellte ihn für ein Jahr unter die Aufsicht eines Betreuers. Außerdem wurde die Führerscheinstelle angewiesen, ihm die nächsten 18 Monate keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte trotz fehlendem Führerschein am 04.01.2016 gegen 17.32 Uhr mit seinem PKW Daimler Chrysler auf der Autobahnausfahrt der A94 bei Neuried. Er wollte die Neurieder Straße geradeaus überqueren und überfuhr dabei eine rote Ampel, die bereits vier bis sechs Sekunden Rotlicht anzeigte. Dabei erfasste er das Fahrzeug einer vorfahrtsberechtigten jungen Frau. Diese zog sich eine Platzwunde an der Stirn zu, die im Krankenhaus genäht werden musste, Prellungen am Knie, ausgelöst durch den Airbag, eine Brustkorbprellung und eine Schulterverletzung. In der Schulter bildete sich eine äußerliche Gewebsflüssigkeitsblase, durch die das Muskelgewebe auseinandergedrückt wurde. Die Blase musste punktiert und Gewebsflüssigkeit abgesaugt werden. Bis heute ist die Beweglichkeit der linken Schulter und des linken Oberarms stark eingeschränkt. Die Halswirbelsäule der Geschädigten wurde gestaucht. Wegen einer Gehirnerschütterung litt die Geschädigte eine Woche lang an Kopfschmerzen.

Ungeachtet dieses Unfalls fuhr der Angeklagte am 12.02.16 nachts erneut ohne Führerschein mit seinem Pkw auf der Tischlerstraße in München. Dabei wurde er von einer Polizeistreife wegen zu hoher Geschwindigkeit angehalten.

Der Angeklagte gab im Rahmen der Hauptverhandlung beide Taten zu.

Das Gericht wendete Jugendstrafrecht an. Das Verhalten zeige, nach Ansicht der zuständigen Jugendrichterin, eine so erhebliche Unreife beim Angeklagten auf, dass er nicht einem jungen erwachsenem Mann gleichgestellt werden kann.

Zu Lasten des Angeklagten wurde gewertet, dass er sich am Unfallort nicht um die Geschädigte gekümmert hat, sondern unbeteiligt und Zigarette rauchend an seinem Fahrzeug verblieb.

Unter Abwägung aller Gesichtspunkte hielt es das Gericht für pädagogisch erforderlich, den Angeklagten anzuweisen, auf die Dauer von 12 Monaten mit einem Weisungsbetreuer zusammen zu arbeiten, um neue Perspektiven in Richtung Arbeit/ Berufsausbildung/ Schuldentilgung entwickeln zu können

Das Gericht hielt weiterhin die Verhängung eines Dauerarrests von drei Wochen für Notwendig. Ebenfalls wurde die Füherscheinstelle angewiesen, dem Angeklagten die nächsten eineinhalb Jahre keine Fahrerlaubnis zu erteilen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema