Kann ich als Beschäftigter überhaupt einen Wechsel von PKV in GKV vornehmen?
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Die Kosten des Gesundheitswesens steigen ständig. Damit ist zwangsläufig verbunden, dass auch die Versicherungsprämien der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Prämiensteigerungen zum Jahreswechsel von ca. 100 € sind bei einigen Versicherungen in der jüngster Vergangenheit ein deutlicher Beleg. Daher werden immer häufiger Überlegungen angestellt, ob nicht eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Alternative darstellt.
Nicht jeder kann von der PKV in die GKV wechseln.
Beschäftigte (von Laien regelmäßig als Arbeitnehmer bezeichnet) können nur in folgenden Situationen den Wechsel von PKV in GKV vollziehen, wenn Sie bereits längere Zeit in der PKV sind:
1. Beschäftigte mit hoch bezahltem Job
Eine gesetzliche Krankenversicherung kann sich dann ergeben, wenn die Pflichtversicherungsgrenze (juristisch genau: Jahresarbeitsentgeltgrenze) unterschritten wird. Diese liegt 2019 bei 60.750 € brutto. Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (2019 = 54.450 €) gilt für Beschäftigte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und zu diesem Zeitpunkt mit einer privaten Krankenkostenvollversicherung abgesichert waren.
2. Arbeitslosigkeit
Unter der Voraussetzung der Bewilligung von Arbeitslosengeld I kann sich eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. Es kann für die hier entscheidende Frage der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung irrelevant sein, ob eine Sperrzeit wegen Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder einer Eigenkündigung verhängt wurde.
3. Familienversicherung
Eine Familienversicherung ist dann möglich, wenn der andere Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist. Zudem darf das Gesamteinkommen (Zinsen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Tätigkeit usw.) die Grenze von ca. 445 € (2019) nicht überschreiten. In Sonderfällen greift die Grenze von 450 €/ Monat (2019).
Hinweis des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:
Die Darstellung soll lediglich einen ersten Überblick verschaffen und ersetzt eine individuelle Beratung nicht.
Ob es im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist, den Wechsel von PKV in GKV zu vollziehen, kann letztlich nur jeder Einzelne für sich entscheiden. Allerdings sollte beachtet werden, dass die rechtlichen Schritte des Wechsels von PKV in GKV oft nicht so einfach sind, wie das „Internet“ glauben machen will. So hat der Gesetzgeber eine Altersgrenze von 55 Jahren für den Wechsel von PKV in GKV vorgesehen. Danach ist ein Wechsel der Krankenversicherung nur in engen Ausnahmefällen möglich.
Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.
Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.
Hinweis: Beratungsangebot Wechsel PKV in GKV unter: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/wechsel-pkv-zur-gkv
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