Kanzlei Sonnenberg Fortmann im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen „Mensch ärgere Dich nicht“

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Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group mit Sitz in München, Berlin, Düsseldorf und Paris im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann, welche auch unter 24IP Law Group auftritt, verschickte aktuell wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Schmidt Spiele GmbH durchgesetzt werden soll. 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe auf der Interneplattform ebay eine Spielesammlung zum Kauf angeboten und diese mit der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ beworben. Diese Bezeichnung, ohne eine Erlaubnis zur Nutzung durch einen Lizenzvertrag mit der Schmidt Spiele GmbH, stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar.

Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. 

Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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