Kartellrecht: Regeln für einen fairen Wettbewerb
- 6 Minuten Lesezeit
Eine freie Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb. Doch es gibt Unternehmen, die versuchen, den Markt zu manipulieren, um sich einen Vorteil zu verschaffen oder ihren Konkurrenten zu schaden. Mit solchen Verstößen befasst sich das Kartellrecht.
Zum Teil verstoßen Unternehmen aber auch gegen kartellrechtliche Vorschriften, ohne sich dessen bewusst zu sein. Unternehmen sollten daher unbedingt in eine Compliance-Strategie investieren, damit es gar nicht erst zu Wettbewerbsverstößen kommt. Darunter versteht man präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Kartellverstößen wie Mitarbeiterschulungen, interne Kontrollsysteme oder Ähnliches. Das deutsche und europäische Kartellrecht betrifft im Übrigen nicht nur Großunternehmen, sondern auch den Mittelstand.
Was kann ein Rechtsanwalt für Kartellrecht tun?
Seit 2005 sind Unternehmen verpflichtet, selbst zu kontrollieren, ob ihr Verhalten mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Unternehmen sollten dabei eng mit ihrer Rechtsabteilung zusammenarbeiten oder sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser
berät Unternehmen präventiv bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf den Wettbewerb haben können.
führt ein Compliance-System ein, das Verstöße verhindert.
gestaltet Verträge kartellrechtskonform oder überprüft sie daraufhin.
achtet bei Unternehmenskooperationen, -käufen, oder -zusammenschlüssen auf mögliche Kartellverstöße.
vertritt das Unternehmen bei Kartellverstößen gegenüber dem Bundeskartellamt und den Gerichten sowie gegenüber Ansprüchen von Wettbewerbern.
anwalt.de-Tipp: Jetzt den passenden Anwalt für Kartellrecht finden, der Sie und Ihr Unternehmen berät. Nutzen Sie hierfür unsere Suche und kontaktieren Sie Anwälte mit nur einem Klick!
Was ist ein Kartellverbot?
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbs und ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. In § 1 GWB heißt es ausdrücklich:
„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“
Unter das Kartellverbot fallen z. B. Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen, Marktaufteilungen oder Absprachen zwischen Wettbewerbern über das Bieter- und Angebotsverhalten bei Ausschreibungen. Die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verhaltensweisen müssen jedoch spürbare Auswirkungen auf den Markt oder die Wettbewerber haben, da nicht jede unbedeutende Wettbewerbsbeschränkung vom Kartellverbot erfasst wird.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, deren gemeinsamer Marktanteil 10 Prozent nicht überschreitet, sind laut der De-minimis-Bekanntmachung der EU-Kommission grundsätzlich als nicht spürbar einzustufen und fallen daher nicht unter das Kartellverbot. Ausgenommen sind jedoch Vereinbarungen, die von vornherein eine Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken.
Vereinbarungen, die zu einer spürbaren Beschränkung des Wettbewerbs führen, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn sie zu Effizienzgewinnen führen und wenn zu erwarten ist, dass diese an die Abnehmer weitergegeben werden (z. B. in Form von Preissenkungen oder qualitativ verbesserten Produkten).
Nicht nur Vereinbarungen oder Verhaltensweisen der Unternehmensleitung, sondern grundsätzlich auch das Verhalten von Mitarbeitern können eine kartellrechtliche Haftung auslösen. Umso wichtiger ist es, alle Mitarbeiter im Hinblick auf das Kartellrecht und mögliche Haftungsfallen zu schulen.
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Unternehmen dürfen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich oder diskriminierend ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen „ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Unternehmen“ (§ 19 GWB).
Beispiele für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen sind:
Preisdiskriminierung: Marktbeherrschende Unternehmen verlangen von einzelnen Unternehmen ohne sachlichen Grund höhere Preise als von anderen.
Auslistung: Händler verlangen von ihren Lieferanten mit unlauteren Mitteln, die einer Nötigung gleichkommen, besonders günstige Konditionen.
Lieferverweigerung: Lieferanten fordern von Händlern mit unlauteren Mitteln besonders günstige Konditionen. Andernfalls verweigern sie die Lieferung.
Rabattsysteme: Bestimmte Rabatte wie Treuerabatte oder gegebenenfalls auch Umsatzrabatte können einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen darstellen.
Ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, hängt unter anderem vom Marktanteil des Unternehmens, seiner Finanzkraft oder seinem Zugang zu Absatzmärkten oder Ressourcen ab. Hat ein Unternehmen einen Marktanteil von mindestens einem Drittel, ist es nach deutschem Recht marktbeherrschend. Das Missbrauchsverbot gilt auch für marktstarke Unternehmen: Diese Unternehmen sind zwar nicht marktbeherrschend, andere Unternehmen sind aber von ihnen abhängig.
Verstöße gegen das Kartellrecht: Strafen
Verstöße gegen das Kartellrecht können unter anderem folgende Konsequenzen haben beziehungsweise folgende Sanktionen nach sich ziehen:
Imageschaden
Nichtigkeit kartellrechtswidriger Vereinbarungen
Abstellungsverfügung (Verbot des rechtswidrigen Verhaltens)
Vorteilsabschöpfung (durch den Verstoß erzielte Mehrerlöse werden abgeschöpft)
Bußgelder
Schadensersatz
strafrechtliche Sanktionen
Wettbewerbsbehörden können bei Kartellverstößen hohe Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Nach Angaben des Bundeskartellamtes betrug das Bußgeld gegen ein Zementkartell beispielsweise 396 Millionen Euro. Einzelpersonen können nach deutschem Recht ebenfalls mit Bußgeldern bis zu 1 Million Euro belegt werden.
Kartellverfahren werden entweder vom deutschen Bundeskartellamt oder von der EU-Kommission eingeleitet. Leitet die EU-Kommission das Verfahren ein, sind die nationalen Behörden von ihrer Zuständigkeit entbunden. Damit ist eine Mehrfachverfolgung innerhalb der europäischen Union ausgeschlossen.
Eine Selbstanzeige des begangenen Kartellverstoßes kann zu einem Erlass oder einer Ermäßigung der Geldbuße führen. Auch Kronzeugen – also Kartellbeteiligten, die dazu beitragen, ein Kartell zwischen Wettbewerbern aufzudecken – kann das Bundeskartellamt die Geldbuße erlassen oder sie erheblich reduzieren. Verstöße gegen das Kartellrecht verjähren nach deutschem und europäischem Recht nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Zuwiderhandlung.
anwalt.de-Empfehlung: Sie haben gegen das Kartellrecht verstoßen oder befürchten, dagegen verstoßen zu haben? Konsultieren Sie in diesem Fall unbedingt einen spezialisierten Anwalt für Kartellrecht!
Kartellrecht: Kartellverstöße zwischen Wettbewerbern
Absprachen über Preise oder Konditionen
Absprachen zwischen Wettbewerbern, die Preise festlegen oder stabilisieren, sind grundsätzlich verboten. Dazu zählen z. B. Absprachen über Höchst- und Mindestpreise, über Rabatte oder über den Zeitpunkt von Preisänderungen. Unzulässig sind auch Absprachen über Geschäftskonditionen, zu denen Wettbewerber eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ein- oder verkaufen. Dazu gehören Absprachen über Liefer- und Garantiebedingungen oder Zahlungsfristen.
Marktaufteilung
Wettbewerber verstoßen gegen das Kartellrecht, wenn sie Märkte untereinander aufteilen, indem sie sich beispielsweise gegenseitig bestimmte Kunden oder Absatzgebiete zuweisen. Dazu gehört auch die Festlegung von Produktionsmengen oder (Absatz-)Quoten.
Informationsaustausch
Wettbewerbern ist es untersagt, preisbezogene Informationen oder Informationen über Vertriebspolitik, Absatzgebiete und Kunden auszutauschen Die sogenannte Koordinierung über den Markt ist hingegen erlaubt. Dabei handelt es sich um die Anpassung an Wettbewerberinformationen, die durch Kunden oder öffentliche Quellen bekannt geworden sind.
Kartellrecht: Vertikale Vereinbarungen
Das Bundeskartellamt verfolgt nicht nur sogenannte horizontale Kartellverstöße (d. h., Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern), sondern auch vertikale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Anbietern und Abnehmern. Beispiele für unzulässige vertikale Vereinbarungen sind:
Preisbindung der zweiten Hand: Der Hersteller oder Lieferant schreibt seinem Abnehmer vor, welche Preise er von seinen Kunden verlangen darf.
Bestpreisgarantie: Der Hersteller verpflichtet sich, einem bestimmten Abnehmer stets die günstigsten Konditionen einzuräumen.
Bezugsbindung: Der Abnehmer verpflichtet sich, Waren oder Dienstleistungen ausschließlich oder ganz überwiegend von einem bestimmten Lieferanten zu beziehen.
Exklusivität: Der Hersteller verbietet seinem Händler den passiven Verkauf von Waren (d. h., den Verkauf an Kunden, die von sich aus an den Händler herantreten).
selektiver Vertrieb: Der Lieferant beliefert nur Händler, die bestimmte Kriterien erfüllen. Diese werden vom Lieferanten festgelegt.
Europäisches Kartellrecht
Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, müssen sowohl das deutsche als auch das europäische Kartellrecht beachten. Für Verstöße gegen das EU-Kartellrecht sind die europäische Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten zuständig. Darunter fallen alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen oder den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu beschränken (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 101).
Anders als das EU-Recht sieht das deutsche Kartellrecht Ausnahmen vom Kartellverbot für kleine und mittlere Unternehmen vor (§ 3 GWB). Damit soll ein Chancenausgleich geschaffen werden, da Großunternehmen häufig allein aufgrund ihrer Größe gewisse Vorteile bei der Produktion oder dem Vertrieb haben.
(THH)
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Kartellrecht?
Rechtstipps zu "Kartellrecht" | Seite 3
-
25.11.2019 Renate Held, anwalt.de-Redaktion„… verbot, über andere Anbieter günstigere Zimmerpreise, Zimmerverfügbarkeiten sowie Buchungs- oder Stornierungskonditionen anzubieten. Damals wurden diesbezüglich kartellrechtliche Bedenken geäußert …“ Weiterlesen
-
20.05.2019 Rechtsanwältin Gabriele Jodl„… /18 hat er unter demselben Gesichtspunkt den Normaltarif wieder abgeschafft. Das wegweisende Urteil des BGH ist zwar unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten nicht überprüft worden, jedoch sei …“ Weiterlesen
-
29.06.2023 Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)„… können stark variieren (ab 120,00 € in unterstrukturierten Regionen und bis 1.000,00 € für Spezialisten in ausgesuchten Gebieten – Seerecht, Kartellrecht, Konzernrecht usw.). Eine Gebührenabrede unter …“ Weiterlesen
-
12.04.2019 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… dies ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht und die Autobauer müssten mit hohen Bußgeldern rechnen, wobei sowohl Daimler als auch Volkswagen nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen Antrag …“ Weiterlesen
-
09.04.2019 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… blieben aber die Schadensersatzansprüche der Lkw-Käufer. „Durch die Entscheidung der EU-Kommission ist der Verstoß gegen das Kartellrecht erwiesen. Geschädigte Käufer können daher Schadensersatzansprüche …“ Weiterlesen
-
25.03.2019 Rechtsanwältin Claudia Heumann„… “ gekennzeichneten Bewertungen veröffentlicht werden und bleiben. Dies muss jedoch in einem kartellrechtlichen Verfahren gesondert geprüft werden. In dem vorliegenden Verfahren war dies nicht Streitgegenstand …“ Weiterlesen
-
19.04.2020 Rechtsanwalt Thomas Ritter„… und zugleich Händlern ein Anbieten ihrer Produkte auf Online-Plattformen im Einzelfall untersagen. Kartellrechtliche Zulässigkeit Wie das OLG Hamburg am Beispiel von hochwertigen Kosmetika …“ Weiterlesen
-
29.09.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… wettbewerbswidriges Verhalten kann sowohl nach dem deutschen als auch nach dem europäischen Kartellrecht mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, die sogar Milliardenhöhe erreichen können. Sowohl …“ Weiterlesen
-
24.09.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… weitreichende Absprachen getroffen haben, die möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Dabei soll es u. a. um Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegangen sein. Vor wenigen …“ Weiterlesen
-
28.08.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… getroffen haben, die möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Nun berichtet der „Spiegel“, dass die Absprachen zur Abgasreinigung nicht nur Diesel-Fahrzeuge, sondern auch Benziner betroffen …“ Weiterlesen
-
27.07.2018 Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer„… die Streitigkeit das europäische Wettbewerbs- oder Kartellrecht betrifft. Dazu legten die Frankfurter Richter dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorlagefrage zur Beantwortung …“ Weiterlesen
-
19.04.2018 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„Wie bereits berichtet, ist die Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche dadurch erheblich vereinfacht, dass für die Gerichte der durch eine Behörde …“ Weiterlesen
-
28.03.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… gesagt, wir manipulieren nicht!“ Nach Hausbesuchen der Staatsanwaltschaft und den sich weiter verdichtenden Ermittlungen im Rahmen der kartellrechtlichen Untersuchungen hat die „weiße Weste“ der Münchner …“ Weiterlesen
-
26.01.2018 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… . €) der Luftfahrtgesellschaft Walter mbH (LGW). Hier gab es allerdings erhebliche Probleme mit der Europäischen Kommission in Brüssel im Rahmen der kartellrechtlichen Genehmigungen. Der Verkauf der Nikki Airline scheiterte …“ Weiterlesen
-
07.01.2018 Dr. Schotthöfer & Steiner Rechtsanwälte„… Partnern vorgegeben, kann zudem ein Verstoß gegen das kartellrechtliche Preisbindungsverbot vorliegen: Dabei kommt es entscheidend auf die konkrete Formulierung im Partnervertrag an.“ Weiterlesen
-
03.01.2018 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… zu beziffern“, sagt der im Kartellrecht versierte Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Schadensersatzklagen gegen die Lkw-Hersteller kommen nun ins Rollen. Mehr als 3200 Unternehmen haben Ende …“ Weiterlesen
-
14.12.2017 Fachanwalt Boris Nolting„… , wo kämen wir da hin, wenn man auch seine neue Prada einfach so bei Amazon bestellen könnte! Verstoß gegen Kartellrecht? Gerade das ist aber nun geschehen: Ein autorisierter Dritthändler eines Herstellers …“ Weiterlesen
-
07.10.2020 Rechtsanwalt Daniel Junker„… die insolvente Fluggesellschaft zerschlagen und die Arbeitsverhältnisse eines Großteils der 8.000 Mitarbeiter durch Kündigung beendet. Es liegt nahe, dass dieses Ergebnis nicht nur auf kartellrechtliche …“ Weiterlesen
-
24.11.2017 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… zu erwarten. Hier bestehe allerdings ein Absonderungsrecht zu Gunsten der KfW wegen des Massekredites im Übrigen. Außerdem gäbe es hier noch EU-kartellrechtliche Probleme. Der Vertrag liege zur Genehmigung …“ Weiterlesen
-
26.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… , dass die kartellrechtlichen Vorwürfe gegen Mercedes, BMW und Volkswagen mit den Töchtern Audi und Porsche noch nicht zu den Akten gelegt wurden. Laut Bundeskartellamt handelt es sich bei der durchgeführten …“ Weiterlesen
-
12.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Christopher Lieb LL.M.„9. GWB-Novelle: „Kartellrecht 4.0“? I. Einleitender Überblick Das Kartellrecht befindet sich seit Jahren im (rasanten) Wandel. Im Sommer 2017 trat die mittlerweile 9. GWB-Novelle in Kraft …“ Weiterlesen
-
29.09.2017 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… . Seine Aussagen dürften auch wegen der weiteren kartellrechtlichen Ermittlungen von Bedeutung sein, denn Hatz war in den Vorstandsetagen von VW und der Töchter sehr bewandert und pflegte seine Kontakte zu Audi …“ Weiterlesen
-
26.09.2017 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… wir im Ergebnis fast immer eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Bei anderen Modellen müssen wir die zukünftigen Entwicklungen abwarten. Entscheidend sind z. B. die kartellrechtlichen …“ Weiterlesen
-
22.08.2017 Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer„… und des Kartellrechts – und diese Fragen beschäftigen die Gerichte. Am Ende wird wohl vom BGH entschieden werden müssen, ob die Anbieter von Werbeblockern gegen das Wettbewerbsrecht, Kartellrecht …“ Weiterlesen