Kein Geld im VW-Vergleich – wer nach dem 1.1.2016 gekauft hat, erhält keinen Schadensersatz

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Sie wie Frank K. geht es in diesen Tagen vielen Teilnehmern des VW-Musterverfahrens. Er loggt sich ein auf mein-vw-vergleich.de und erhält ein einigermaßen attraktives Angebot für seinen in die Jahre gekommenen und nach dem Dieselskandal fast unverkäuflichen Passat 2,0 TDI: 3.500 Euro als Kompensation des Schadens, der durch die Manipulationen an seinem Fahrzeug entstanden sind. Nur noch ein paar Angaben – dann ist das Urlaubsgeld in der Tasche.

"Leider nicht!" – so musste ihn seine Rechtsanwältin Nicole Bauer, Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal, aufklären: "Das Auto wurde nach dem vereinbarten Stichtag zum 1.1.2016 gekauft. VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen haben sich darauf geeinigt, diesem Personenkreis keinen Schadensersatz zukommen zu lassen!"

Und jetzt? Rechtsanwältin Bauer ist zuversichtlich, dass auf dem Klageweg nicht nur der Schadensersatz, sondern die volle Rückzahlung des Kaufpreises durchgesetzt werden kann. Die aktuelle Rechtsprechung geht in diese Richtung und unter Umständen entscheidet der BGH am 5. Mai, dass VW nicht mal ein Nutzungsersatz zusteht.

Frank K. wird klagen – auch die Rechtsschutzversicherung hat schon eine Deckungszusage für die entstehenden Kosten gegeben. So wie dem Passatfahrer aus Thüringen geht es rund 200.000 Besitzern von VW, Audi, Seat oder Skoda TDI der Baujahre 2009 bis 2015. Rechtsanwältin Bauer: "Meiner Meinung nach ist das ein fauler Deal der da abgeschlossen wurde – offensichtlich hat man sich bemüht, die Zahl der Anspruchsberechtigten zu drücken, um den Vergleich nicht zu gefährden."

Aber es ist noch nicht am Ende: Wer aus dem Verfahren fliegt, der kann noch bis Anfang Oktober 2020 klagen, denn die Verjährung bleibt weiter gehemmt.

Mehr Infos auf www.vergleich-ablehnen.de oder telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer.


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