Kein Schadenersatz für Verletzung durch Foul beim Sport!

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Im Sport und gerade bei körperbetonten Mannschaftssportarten geht es oft nicht zimperlich zu. Man gerät oft aneinander, muss Kratzer, Verstauchungen oder mal einen Kapselriss einstecken. Damit rechnet jeder Sportler und jede Sportlerin und hat darin zumeist beim Eintritt in den Verein auch eingewilligt, da mit derartigen Verletzungen immer gerechnet werden muss.

Aber was ist, wenn man von seinem Gegenspieler oder seiner Gegenspielerin gefoult wird und eine schwere Verletzung davonträgt, die ein langes Aussetzen vom Sport und auch vom Beruf nach sich zieht?

Mit so einem Fall hat sich kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigt:

In der Schlussphase eines Handballspiels zweier Jugendmannschaften setzte eine Angreiferin zum Gegenstoß an und wagte dabei im Rahmen ihres Angriffs einen Sprungwurf aufs Tor. Sie traf dabei im Luftraum mit der gegnerischen Torfrau zusammen und stürzte. Die Torfrau kassierte vom Schiedsrichter ein Foul sowie eine rote Karte ohne Bericht. Dadurch war sie den Rest des Spiels gesperrt.

Die Angreiferin hatte sich wegen des Fouls einen Kreuzbandriss zugezogen. Deswegen verklagte sie die Torfrau auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das OLG verneinte jedoch jeden Anspruch. Denn Voraussetzung dafür sei eine sogenannte unerlaubte Handlung. Beim einem schnellen und körperintensiven Mannschaftssport sei damit zu rechnen, dass derartige Situationen entstehen, sodass sich auch ein Foul noch im Rahmen der Spielregeln als typisch und deswegen erlaubt darstellt. Derartige Situationen seien nicht zu vermeiden.

Werden jedoch die Spielregeln deutlich und massivst verletzt, sodass über einen „geringfügigen und häufigen Regelverstoß deutlich hinausgegangen würde, der die Grenze zwischen gebotener wettkampfbedingter Härte und unzulässiger Unfairness klar überschreiten würde“käme Schadenersatz und Schmerzensgeld in Betracht.

Da es hier zwar eine rote Karte für die Torfrau, jedoch ohne Bericht gab, konnte nach Auffassung des Gerichts davon nicht ausgegangen werden, sodass das Foul noch als normal gewertet wurde.

Nun bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird oder sich der Bundesgerichtshof damit noch beschäftigen muss.

Für alle Mannschaftssportler/innen bedeutet das zunächst, dass sie sich nach wie vor an die Wettkampfregeln halten sollten, ohne sich zunächst bei nicht hochgradig unfairem Verhalten über Schadenersatz und Schmerzensgeld Gedanken machen zu müssen.

 (OLG Frankfurt am Main Urteil v. 14.11.2019 Az.: 22 U 50/17)



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