Keine Angst vor dem Chef! Warum man mit dem Aufhebungsvertrag zuerst zum Anwalt gehen muss

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Schlägt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, ist die Stimmung nach außen oft freundlich und gelöst. Kein Wunder, schließlich will er etwas vom Arbeitnehmer, nämlich seine Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Geben will der Arbeitgeber dabei aber eher wenig: Die angebotenen Abfindungen sind oft nur Minimalbeträge.

Viele Arbeitnehmer ahnen nicht, dass sie weit bessere Konditionen und vor allem eine deutlich höhere Abfindung bekommen könnten, wenn sie den Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen – und ihn anwaltlich nachverhandeln lassen würden.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, worauf Arbeitnehmer bei Vorlage eines Aufhebungsvertrages achten und wie sie am besten vorgehen sollten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen:

Tatsächlich haben viele Arbeitnehmer Angst, mit dem Aufhebungsvertrag zum Anwalt zu gehen, beziehungsweise sich, noch schlimmer, von einem Anwalt beim Arbeitgeber vertreten zu lassen.

Das liegt zum einen daran, dass man sich die freundliche Stimmung mit dem Arbeitgeber erhalten möchte, was verständlich ist. Manche denken auch, dass der Chef einem nachträglich schaden könnte, wenn man zum Anwalt geht.

Oft wird auch befürchtet, dass der Arbeitgeber etwas gegen den Arbeitnehmer in der Hand haben könnte, beispielsweise einen Kündigungsgrund oder eine Straftat, die er gegen ihn verwenden könnte. 

Sind diese Sorgen begründet? Aus langjähriger Erfahrung im Kündigungsschutz weiß ich, dass sich Arbeitnehmer diesbezüglich keine Sorgen machen müssen, und dass sie, bis auf seltene Ausnahmefälle, keine Nachteile durch die Beauftragung eines Anwalts zu befürchten haben.

Leider lässt sich der Wunsch nach einer andauernden Freundschaft zum Arbeitgeber oder zu Kollegen meist nicht erfüllen: Fast immer kühlen freundschaftliche Beziehungen ab, nachdem man den Arbeitgeber verlassen hat.

Auch sollte man sich nicht durch die Freundlichkeit des Arbeitgebers davon ablenken lassen, dass er mit dem Aufhebungsvertrag die Trennung des Arbeitsverhältnisses bezweckt. Das Kind ist sozusagen bereits in den Brunnen gefallen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden sowieso getrennte Wege gehen, gleich ob der Chef dabei lächelt oder mürrisch ist.

Die Fälle, in denen der Arbeitgeber mit einer wirksamen Kündigung auf die Einschaltung eines Anwalts reagiert, kann ich an einer Hand abzählen. Fast immer gilt: Hat der Arbeitgeber einen beweisbaren Kündigungsgrund in der Hinterhand, wird er lieber kündigen, statt den Aufhebungsvertrag zu wählen. Arbeitgeber greifen zum Aufhebungsvertrag meist gerade weil ihnen der Kündigungsgrund fehlt!

Falls der Arbeitgeber aber einen, womöglich schwerwiegenden, Kündigungsgrund, etwa eine Straftat, zurückhält, wird jeder Arbeitnehmer das genau wissen – und dies nach Rücksprache mit einem Anwalt berücksichtigen und dem Aufhebungsvertrag gegebenenfalls doch zustimmen.

Anwaltlich vertreten kann der Arbeitnehmer seine Abfindung meist deutlich in die Höhe schnellen lassen, entweder bei Verhandlungen um bessere Konditionen beim Aufhebungsvertrag, oder im Fall einer Kündigung bei einem gerichtlichen Abfindungsvergleich, nachdem man Kündigungsschutzklage eingereicht hat.

Auch wenn man nach außen erst einmal nicht mit einem Anwalt auftreten möchte: Einen Aufhebungsvertrag sollte man immer zuerst von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, bevor man daran denkt, ihn zu unterschreiben.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema