Keine Panik bei Durchsuchungen!

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Ist in Ihrer Firma schon mal durchsucht worden, weil gegen einen Kunden oder auch einen Mitarbeiter ein Strafverfahren läuft oder gar, weil Sie selbst denunziert worden sind? In solchen, zumeist ungewohnten und emotional aufwühlenden Situationen ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Mit einer Checkliste, die Sie über unsere Homepage (www.dresdner-fachanwaelte.de/Rechtsgebiete/Steuerstrafrecht/Checklisten) abrufen können, wollen wir ein paar wesentliche Verhaltenstipps geben:

  1. Wenn die Polizei, die Steuerfahndung oder der Zoll vor der Tür steht, ist sofort die Unternehmensleitung zu verständigen, zumal diese in der Regel auch Adressat des Durchsuchungsbeschlusses ist.

  2. Von dort aus sollte so schnell wie möglich ein Rechtsanwalt (am besten ein Strafverteidiger) informiert werden, damit dieser den Ablauf der Durchsuchung überwachen, aber auch deeskalierend wirken kann.

  3. Um eine Durchsuchung möglichst unbemerkt von der Belegschaft, etwaigen Kunden oder Nachbarn zu meistern, ist es wichtig, einen separaten Besprechungsraum einzurichten.

  4. Lassen Sie sich sofort den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und vergleichen Sie als erstes sämtliche persönliche Daten! Übergeben Sie ihn dann umgehend Ihrem Anwalt, um den Beschluss auf seine rechtlichen Voraussetzungen prüfen zu lassen.

  5. Erfassen Sie die Kontaktdaten einschließlich der Namen der durchsuchenden Beamten sowie der Adressen und Aktenzeichen, um Ihrem Anwalt sofort nach der Durchsuchung die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme oder Akteneinsicht zu ermöglichen!

  6. Prüfen Sie Ihre eigene prozessuale Rolle! Sind Sie im Durchsuchungsbeschluss als Zeuge, unbeteiligter Dritter oder gar selbst als Beschuldigter benannt? Hiervon hängen nicht unwesentlich Ihre Rechte und Pflichten ab. Ihr Anwalt wird Sie darüber informieren.

  7. Machen Sie keine Angaben, ohne dass Ihr Anwalt dabei ist! Unbedachte oder falsch verstandene Äußerungen lassen sich im Laufe des weiteren Verfahrens nur selten korrigieren.

  8. Lassen Sie keine Vernehmungen Ihrer Mitarbeiter in den Firmenräumen zu! Der Durchsuchungsbeschluss erlaubt die Durchsuchung und zumeist auch die Beschlagnahme von Unterlagen, nicht aber die Vernehmung.

  9. Entbinden Sie weder Ihren Anwalt noch Ihren Steuerberater von seiner Schweigepflicht! Beraten Sie zunächst mit ihm die Vor- und Nachteile.

  10. Vernichten Sie keine Unterlagen; löschen Sie keine Daten! Verdunklungsmaßnahmen stellen einen Haftgrund dar. Sie riskieren einen Haftbefehl.

  11. „Prüfen Sie die Prüfer!" Sie haben das Recht, die Durchsuchungsmaßnahmen zu begleiten, um den Beamten auf die Finger zu schauen. Was nicht als Gesuchtes im Beschluss steht, hat diese nicht zu interessieren!

  12. Lassen Sie Ihr formell fehlendes Einverständnis mit der Durchsuchung und Beschlagnahme im Protokoll vermerken! Dies gibt Ihrem Anwalt auch im Nachhinein noch die Möglichkeit, die Durchsuchung und Beschlagnahme als solche bzw. einzelne Maßnahmen zu beanstanden oder auch richterlich überprüfen zu lassen.

  13. Bitten Sie darum, möglichst umfangreich und unverzüglich Kopien derjenigen Unterlagen anzufertigen, die beschlagnahmt werden sollen! Es dauert zumeist Monate, ehe Sie diese Betriebsunterlagen wiederbekommen. Bis dahin jedoch müssen Sie weiterarbeiten, Rechnungen schreiben, steuerliche Erklärungen abgeben usw. Ohne Unterlagen geht das nicht.

  14. Lassen Sie sich zum Abschluss der Durchsuchung das Protokoll und das sog. Sicherstellungs-/Beschlagnahmeverzeichnis in Durchschrift aushändigen. Prüfen Sie, ob alle Gegenstände vermerkt und möglichst exakt bezeichnet sind, die mitgenommen werden sollen. Eine genaue Dokumentation erleichtert nicht nur die Rückgabe, sondern hilft, Streit zu vermeiden, was mitgenommen wurde und was nicht.


RA Andrej Klein

Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. (0351) 80 71 8-90, klein@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


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