Kinderwunschbehandlungen - Wir streiten für Ihre Kostenerstattung

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Zwischen Patienten und Versicherungsträgern (privaten Krankenversicherung, gesetzlichen Krankenkassen, Beihilfe etc.) besteht häufig Streit über die Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung. Zum einen kann Streit hinsichtlich der Eintrittspflicht der Versicherungsträger, zum anderen kann Streit hinsichtlich des Höhe bzw. des Umfangs der Behandlungen bestehen.

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung hängen vor allem von der Behandlungsmethode ab, mit der der unerfüllte Kinderwunsch erfüllt werden soll. Hierbei kommen im Wesentlichen Inseminationen, In-vitro-Fertilisation (IVF) und die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in Betracht.

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) richtet sich nach dem Gesetz (§ 27 a SGB V). Die Kostenerstattung der privaten Krankenversicherungen (PKV) richtet sich nach dem sog. Verursacherprinzip. Maßgeblich für die Frage der Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung der Kinderwunschbehandlungen ist daher, wie die Patienten versichert sind, da für gesetzlich Versicherte andere Voraussetzungen als für privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte bestehen.

Viele Betroffene stoßen im Rahmen der Kinderwunschbehandlung auf das Problem, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung die Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung ablehnt oder einschränkt.

Nach unseren Erfahrungen werden Leistungsansprüche, d.h. Anträge auf Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung der Kinderwunschbehandlung, oft zu Unrecht abgelehnt.

Eine Ablehnung der Krankenkassen bzw. Krankenversicherung sollte jedoch nicht einfach hingenommen werden. Gegen die Ablehnung der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse sollte innerhalb eines Monats nach Ablehnung Widerspruch eingelegt werden. Bei einer Ablehnung einer privaten Krankenversicherung ist zwar keine Frist vorgesehen, innerhalb derer gegen diese Entscheidung vorgegangen werden muss, auch hier ist es aber sinnvoll, wenn Sie sich möglichst schnell rechtlichen Beistand suchen.

Wir beraten und vertreten Kinderwunschpatienten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen (Sozialrecht), den privaten Krankenversicherungen (Versicherungsrecht) und sonstigen Leistungsträgern. Sprechen Sie uns an!

Wir geben Ihnen hierzu gerne – auch telefonisch – eine erste Auskunft. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und falls erforderlich vor Gericht.

Ihre Ansprechpartnerin im Kinderwunschrecht in Darmstadt, Mannheim, Hanau, Offenbach/Frankfurt und Bensheim:

Lisa Rebekka Däsch Rechtsanwältin
Sozialrecht
Medizinrecht
Versicherungsrecht

Zentrale Darmstadt
Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453

Büro Mannheim
N4, 22, 68161 Mannheim Telefon 0621 86256450, Telefax 0621 86256455

Büro Hanau
Rodenbacher Chaussee 6, 63457 Hanau Telefon 06181 4909420, Telefax 06181 490942920

Büro Offenbach/Frankfurt
Kaiserstr. 39, 63065 Offenbach Telefon 069 80907788, Telefax 069 80907789

Büro Bensheim
Darmstädter Str. 60, 64625 Bensheim Telefon 06251 8692330, Telefax 06251 8692333

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