King Kollegah Album - Bindhardt Lenz Abmahnung - Was tun?  

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Sie haben eine Abmahnung von Bindhardt Lenz erhalten, weil angeblich jemand das Album Kollegah King (Album) illegal über Ihren Internetanschluss angeboten hat? Sie sollen eine strafbewerte Unterlassungserklärung abgeben und € 1.200,00 bezahlen? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Was ist eine Bindhardt-Lenz-Abmahnung?

Der Rechteinhaber Selfmade Records GmbH aus Düsseldorf hat diese Anwaltskanzlei beauftragt, begangene Rechteverletzung an seinen Tonaufnahmen über Internetanschlüsse mit sog. Peer-to-Peer-Netzwerken zu unterbinden.

In den neuen mir vorliegenden Abmahnungen geht es um das Musikalbum Kollegah: King (Album). King ist das vierte Soloalbum des deutschen Rappers Kollegah. Bereits 2013 hatte

Kollegah gemeinsam mit Farid Bang das Album „Jung, brutal, gutaussehend 2“ veröffentlicht, das ebenfalls in Tauschbörsen illegal verteilt wurde und Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Lenz wurde.

Betroffene Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse angeblich das King-Album angeboten wurde, sollen im Vergleichswege € 1.200,00 bezahlen, um die Sache finanziell abzuschließen. Daneben soll ein lebenslang gültiger Unterlassungsvertrag geschlossen werden, der sehr hohe Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung auslösen kann.

Ist die Abmahnung rechtens?

In dem Abmahnschreiben gehen die Anwälte davon aus, dass der Anschlussinhaber als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist und vermitteln den Eindruck, als ob es neben der Erfüllung der Forderungen keine Alternative gebe. Dies ist natürlich nicht der Fall.

Vielmehr scheidet eine Haftung des Anschlussinhabers aus, wenn er weder Täter noch Störer war. Die Störerhaftung ist eine Haftung für das Verhalten Dritter. Für das Verhalten Dritter ist der Abgemahnte jedoch in mehreren Fällen überhaupt nicht verantwortlich. Dritte, also Täter, können z. B. Kinder, Partner, Mitbewohner, Gäste oder Mieter sein. Hat der Anschlussinhaber seine Prüf- und Kontrollpflichten erfüllt, die von Fall zu Fall anders sein können, so entfällt seine Haftung komplett. Dann ist es auch nicht mehr erforderlich, einen lebenslang gültigen (modifizierten) Unterlassungsvertrag zu unterschreiben.

Schon gar nicht lassen sich die Forderungen von Bindhardt Lenz auf € 150,00 „reduzieren“, wie von manchen Anwälten angeboten wird. Hierbei handelt es sich um einseitige Zahlungen, die von den Abmahnanwälten nicht als abschließende Regelung angenommen werden.

Kostenlose Erstberatung – faire Pauschalpreise – bundesweite Vertretung

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber für die Abmahnung wegen des King-Albums haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 unter 07171 18 68 66 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter: www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-bindhardt-lenz

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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