Klage im Wettbewerbsrecht durch die MEDIUS GmbH für die Scarpe Vita GmbH

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Uns liegt eine Klage der Scarpe Vita GmbH aus Düsseldorf vor, die von der Kanzlei MEDIUS aus Neuss vertreten wird. 

Geltend gemacht werden u. a. Unterlassungs- und Zahlungsforderungen. Konkreter: Dem Beklagten wird vorgeworfen, im geschäftlichen Verkehr Waren angeboten zu haben und hierbei den Verbraucher durch falsche Angaben zur stofflichen Beschaffenheit irregeführt zu haben (behaupteter Verstoß gegen die §§ 3, 5 UWG). Mit dem Zahlungsantrag begehrt die Klägerin Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für eine vorangegangene Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR.

Gerichtliche Schritte sind alles andere als ungewöhnlich, eher zwangsläufig, wenn nach Erhalt einer Abmahnung gar nicht oder nicht richtig reagiert wird. Es kommt auch vor, dass gerichtliche Schritte von dem Abgemahnten bewusst in Kauf genommen werden, weil aus unterschiedlichen Gründen ein gerichtlicher Titel samt den zusätzlichen Kosten gegenüber einer Unterlassungserklärung dennoch vorzugswürdig sein kann. 

Üblicherweise bestehen gerichtliche Schritte im Wettbewerbsrecht meistens aus einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Vorteile einer Verfügung sind:

  • der sehr schnelle Erhalt eines vorläufigen Titels, mit dem die Forderung einstweilen direkt durchgesetzt werden kann, 
  • der Erhalt eines Titels auf Grundlage nur des eigenen Vortrags, ohne dass die Gegenseite (üblicherweise…) Gehör findet und
  • kein Gerichtskostenvorschuss

Selbstverständlich sind aber auch unterschiedliche Gründe denkbar, warum auch direkt eine Unterlassungsklage vorzugswürdig sein kann, allen voran bei fehlendem Eilgrund.

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