Klageschrift oder Anspruchsbegründung der Koch Media GmbH durch die rka Rechtsanwälte erhalten?

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Klageschrift oder Anspruchsbegründung der Koch Media GmbH durch die rka Rechtsanwälte erhalten: Jüngst erreichten uns mehrfach Anspruchsbegründungen im gerichtlichen Verfahren durch die rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH aus Österreich. Vorausgegangen war jeweils ein gerichtliches Mahnverfahren. 

Vorgeworfen wird dem Beklagten die Verbreitung eines Computerspiel über ein Filesharing-Programm (bittorent) Zustimmung der Rechteinhaberin. Die Koch Media GmbH sei Urheberin des Spiels. Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ließ die Koch Media GmbH den Beklagten von den rka Rechtsanwälten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz sowie zur Erstattung von Abmahnkosten auffordern. Die behaupteten Zahlungsansprüche macht die Koch Media GmbH nun im gerichtlichen Verfahren geltend.

Vorab:

Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Koch Media GmbH durch die rka Rechtsanwälte erhalten? Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG haben jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de).

Was verlangt die Koch Media GmbH?

Die Koch Media GmbH beantragt die Verurteilung zur Zahlung eines Schadensersatzes und zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren.

Fristen beachten!

Wenn Sie eine Klageschrift, einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, ist es unerlässlich, die gesetzten Fristen zu beachten. Sofern die gerichtlichen Fristen nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, dass sie das Verfahren allein aus diesem Grunde verlieren und ein vollstreckungsfähiger Titel gegen Sie ergeht. Dieser erlaubt es der Gegenseite, die  Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen zu betreiben. Dies gilt es zu vermeiden. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, rechtzeitig vor Fristablauf einen auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser ist in der Lage, die Vorwürfe und Forderungen umfassend zu prüfen und angemessen zu reagieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klageschrift/Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid per Mail an info@wd-recht.de oder per Fax (0251 20 86 80 50)  zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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