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Kleinkredite: Vorsicht vor der Restschuldversicherung!

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Bei Ratenkrediten verkaufen Banken den Kreditnehmern immer wieder eine Versicherung für den Fall, dass sie die Raten nicht mehr zahlen können, z. B. wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod. Diese Versicherungen sind bei Kleinkrediten jedoch meistens unnötig und treiben die Kosten für den Kredit in die Höhe, bringen der Bank dafür aber eine ordentliche Provision vom Versicherer ein. Nun will die Politik dem einen Riegel vorschieben.

Unnötige Kosten für Verbraucher, hohe Provisionen für Banken

Bei der Vermittlung einer solchen Police kassiert die Bank eine nennenswerte Provision. Nötig ist eine solche Police nur sehr selten. Sie treibt lediglich die Kosten des Kredits in die Höhe. Für einen Kredit in Höhe von 10.000 € fallen dann zusätzlich zum Zins gerne noch einmal 500 € Versicherungsprämie an.

Trotzdem werden solche Versicherungen immer wieder abgeschlossen, einerseits dank der Überzeugungskraft vieler Finanzberater, andererseits wegen mangelnder Fachkenntnis auf Seiten der Verbraucher. Und da die Banken die Versicherungsbeiträge nicht in den effektiven Jahreszins mit einrechnen, können die dadurch entstehenden Kosten leicht übersehen werden. Würden die Banken die Beiträge in die Berechnung des Jahreszinses einbeziehen, wäre sofort ersichtlich, dass das Darlehen nicht mehr 4-6 % pro Jahr kostet, sondern 10 % und mehr.

Politik strebt Stärkung des Verbraucherschutzes an

Bislang konnte die Finanzindustrie eine höhere Preistransparenz verhindern. Doch nun will sich das Bundesfinanzministerium in Kooperation mit der Finanzaufsicht BaFin und dem Bundesverbraucherschutzminister für einen stärkeren Verbraucherschutz bei Ratenkrediten und Restschuldversicherungen einsetzen.

Zunächst geht es dabei um die Vermittlerprovision der Banken. Bis zu 85 Prozent des Versicherungsbeitrags entfallen auf die Vertriebs- und Abschlusskosten. Bei zwei Dritteln der Banken geht mindestens die Hälfte der Versicherungsprämie als Provision an die Bank. Das ging aus einer Studie der BaFin aus dem Vorjahr hervor. Bis zu 600 € kostet der Todesfallschutz bei einem Kredit in Höhe von 10.000 €. Und je älter der Kunde, desto höher die Kosten. Will sich der Kreditnehmer außerdem noch gegen Zahlungsunfähigkeit wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit schützen, kommen noch einmal einige Hundert Euro hinzu.

Nun soll ein Provisionsdeckel für Lebens- und Restschuldversicherungen zumindest den teuersten Produkten und damit den exzessiv hohen Provisionen einen Riegel vorschieben. Laut Justizministerium sollen im Herbst erste Schritte zur Umsetzung des Maßnahmenpakets erfolgen. Dafür soll die anstehende Überarbeitung des Lebensversicherungsreformgesetzes genutzt werden. Schließlich basiert eine Restschuldversicherung auf dem Todesfallschutz und ist somit per Definition den Lebensversicherungen zuzurechnen.

Finanzindustrie will Provisionsdeckel verhindern

Der Finanzindustrie ist natürlich daran gelegen, einen solchen Deckel zu verhindern bzw. zu vermeiden, dass die Einschnitte zu drastisch sind. Laut der Deutschen Kreditwirtschaft wäre ein Provisionsdeckel ein „unverhältnismäßiger Eingriff in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb und die Privatautonomie“. Ein solcher Eingriff wäre nur gerechtfertigt, wenn der Markt versage. Dies sei bei Restschuldversicherungen jedoch nicht der Fall, schließlich gebe es eine Vielzahl von Anbietern und viele unterschiedliche Provisionshöhen.

Politiker fordern mehr Transparenz

Einige Politiker fordern statt des Provisionsdeckels mehr Transparenz. Verbraucher müssten klar erkennen können, wie sich die Restschuldversicherung auf den Effektivzinssatz des Kredits auswirke. Derzeit müssen die Versicherungsbeiträge nicht in den Effektivzins eingerechnet werden, es sei denn, die Bank gewährt einem Kunden nur dann ein Darlehen, wenn dieser eine Versicherung abschließt. Der Abschluss einer Versicherung ist bei den Banken jedoch nicht zwingend.

Aus der Studie der Finanzaufsicht geht hervor, dass jede dritte Bank ihre Verbraucherdarlehensverträge in den meisten Fällen zusammen mit einer Restschuldversicherung anbietet. So könne der Kunde, laut BaFin, den Eindruck gewinnen, „dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft“ sei. Um überdurchschnittlich viele Restschuldversicherungen abzuschließen, haben einige Banken sogar gezielte Vertriebsstrategien eingeführt.

Aus den Reihen der Politiker werden nun Forderungen laut, den gleichzeitigen Verkauf von Ratenkrediten und Restschuldversicherungen nur noch zu erlauben, wenn der Nutzen für den Kreditnehmer nachgewiesen werden kann. Der Nutzen scheint bei Kleinkrediten (Richtwert ca. 10.000 €) eher zweifelhaft, da diese in der Regel an kurze Laufzeiten und niedrige Beträge geknüpft sind.

Zu diesem Thema fand im Mai diesen Jahres bei der BaFin ein runder Tisch mit Branchenvertretern und Verbraucherschützern statt. Die Banken und Versicherer sollen nun Vorschläge unterbreiten, wie sie das Produkt aus eigener Initiative verbraucherfreundlicher gestalten wollen. Sollte dieser Ansatz scheitern, ist ein Provisionsdeckel durchaus denkbar. Darüber hinaus könnte es aber noch zu weiteren gesetzlichen Eingriffen kommen. Ende des Jahres findet der runde Tisch erneut statt.

Bis eine verbraucherfreundliche Regelung gefunden ist, sollten Verbraucher beim Abschluss eines Kredits genau überlegen, ob sie eine solche Versicherung wirklich brauchen, und gezielt auf die versteckten Kosten achten. Im Zweifelsfall sollten sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt diesbezüglich über viel Erfahrung und steht ihren Klienten gerne beratend zur Seite. Das erste Beratungsgespräch ist dabei stets kostenlos.



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