KMFQ Consulting GmbH fordert Auszahlungen von Piccor-Anleger zurück

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Mit dem Gläubigerzirkular vom 26.10.2021 wurden die Gläubiger der Piccor AG im Konkursverfahren über die Möglichkeit der Rückforderung der an die Anleger der Piccor AG erfolgten Auszahlungen und deren Hinzuziehung zur Konkursmasse unterrichtet. Die Prüfung der durch den Konkursverwalter beauftragten Schweizer Anwaltskanzlei ergab im Ergebnis, dass die Rückforderung von Auszahlungen mit sehr geringen Erfolgschancen verbunden sei. Als Folge sollten seitens des Konkursverwalters der Piccor AG keine Rückforderungsansprüche gegen die Anleger geltend gemacht werden. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst. Davon wurde ausdrücklich die Rückforderung von erfolgten Auszahlungen von Personen und Firmen ausgeschlossen, die möglicherweise über ein vertieftes Wissen im Hinblick auf die erfolgten Scheingewinne verfügten.

Nachdem die Gläubiger auf die Geltendmachung der Rückforderungsansprüche durch den Konkursverwalter der Piccor AG verzichtet haben, bestand für die einzelne Gläubiger die Möglichkeit, sich die Ansprüche gegen einzelne Anleger abzutreten zu lassen, um sie sodann auf eigene Kosten durchzusetzen. Die auf diese Weise - bei einem vorausgesetzten Erfolg des Verfahrens - erlangte Geldsumme gilt als Befriedigung aus dem Konkursverfahren.

Hiervon hat die KMFQ Consulting GmbH in Berlin Gebrauch gemacht und geht nun gegen Anleger der Piccor AG vor. Die Anleger werden – unter einer sehr kurzen Fristsetzung – zur Rückzahlung von Scheingewinnen und zur Anerkenntnis der vermeintlichen Zahlungsansprüche aufgefordert.

Witt Rechtsanwälte empfehlen den betroffenen Anlegern, ohne eine anwaltliche Prüfung keinerlei Zahlungen an die KMFQ Consulting GmbH zu leisten und insbesondere kein Anerkenntnis gegenüber der KMFQ Consulting GmbH abzugeben.

Witt Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Rückforderungsansprüche in den allermeisten Fällen unbegründet sind.

In welchem Verhältnis die KMFQ Consulting GmbH zu der Piccor AG stand und welcher Art Ansprüche diese im Konkursverfahren der Piccor angemeldet hat, ist derzeit noch nicht bekannt.

Witt Rechtsanwälte beraten die betroffenen Anlegern gerne über ihre Möglichkeiten und vertreten sie gegen die KMFQ Consulting GmbH.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München



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