Können Pauschalreisen kostenlos storniert werden?

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Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Krise, wurde durch das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung bis zum 14. Juni 2020 verlängert. Pauschalreisen werden storniert, Hotels bleiben geschlossen und die Flüge werden abgesagt. Wer einen Urlaub am Strand geplant hat, kann sich sicher sein, bis zum 14. Juni wird daraus nichts.

Welche Folgen hat das für den Verbraucher und für die Reiseveranstalter und Co. ?

Reisen, die für den Zeitraum vor den 14.06.2020 geplant waren, können in der Regel kostenlos storniert werden. Ob Sie mit dem Auto fahren wollten und nun angesichts der Reisewarnung zuhause bleiben oder ob Sie fliegen, spielt dabei keine Rolle. Die weltweite Reisewarnung gilt aus juristischer Sicht als starkes Indiz für „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“. Der Rücktritt der Reise ist somit möglich und das ohne Stornogebühren. 

Müssen Verbraucher kostenlose Umbuchungen oder Reisegutscheine akzeptieren?

Viele Reiseveranstalter bieten den Verbrauchern Reisegutscheine oder kostenlose Umbuchen an. Sie sind nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Die Reisebranche hat, aufgrund der Corona-Auswirkungen die Abschaffung der Rückzahlungspflicht des Reisepreises verlangt und dies wurde auch von der Bundesregierung zunächst unterstützt. Diese Regelung müsste allerdings von der EU-Kommission gebilligt werden. Diese ist jedoch momentan dagegen. Das schwächste Glied in der Kette ist nun mal der Verbraucher, auf dessen Rücken die aktuell noch anhaltende Krise nicht abgewälzt werden kann.

Somit hat der Verbraucher weiterhin einen Anspruch auf die Rückzahlung der Reisekosten ohne Stornogebühren und muss kostenlose Umbuchungen oder Reisegutscheine nicht akzeptieren. Für Individualreisen gilt die Reisewarnung selbstverständlich genauso wie für Pauschalreisen.

Sollten Sie davon betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne Ihre Rechte durchzusetzen. Gerne können Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.


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