Kommunions- und Konfirmationskosten als Sonderbedarf?

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Minderjährige Kinder bekommen von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, Barunterhalt. Dies ist aber nur der Regelunterhalt und richtet sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Darüber hinaus gehende Kosten können entweder Sonderbedarf oder Mehrbedarf sein. Kindergartenkosten sind Mehrbedarf. Sonderbedarf sind Kosten, die überraschend und der Höhe nach nicht abschätzbar sind. Kosten für eine Kommunion oder Konfirmation fallen nicht darunter. Sie sind vorauszusehen und daher nicht überraschend.


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