Kosten eines Kindesentführungsverfahrens sind steuerlich absetzbar

  • 1 Minuten Lesezeit

Kosten für Zivilprozess wegen Kindesentführung steuerlich absetzbar

FG Düsseldorf, Urteil vom 13. März 2018 – 13 K 3024/17 E 

Nach dem Einkommensteuergesetz sind die Kosten, die für das Führen eines Rechtsstreits anfallen, grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen. Eine Ausnahme wird allerdings gemacht, wenn der Steuerpflichtige ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. 

Unter Berufung auf diese Norm hat der Kläger 2014 Prozesskosten in Höhe von ca. 20.600 € als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Die Kosten entstanden in einem Prozess, den der Kläger gegen seine Ex-Frau führte, da diese die gemeinsame Tochter nach Südamerika entführt hatte. Der Prozess diente dazu, die Rückkehr nach Deutschland sicherzustellen und dem Kläger einen Umgang mit seiner Tochter zu ermöglichen. Das Finanzamt verweigerte dem Kläger den Abzug. Er habe nicht nachgewiesen, inwiefern seine Existenzgrundlage gefährdet sei.

Das FG Düsseldorf sah dies anders. Der Begriff „Existenzgrundlage“ könne auch in einem immateriellen Sinn gedeutet werden, etwa als Summe der Überzeugungen und Wertvorstellungen oder als Eingebundenheit in die Familie. Sofern dabei der Kernbereich des menschlichen Lebens betroffen sei, sei auch die Existenzgrundlage gefährdet. Gerade dies sei für den Kläger der Fall, denn dieser habe wie die meisten Eltern ein dringendes soziales Bedürfnis danach, sein Kind zu lieben und für es sorgen zu können. Dieses Bedürfnis sei ohne ein Umgangsrecht und die Rückkehr nicht zu erfüllen. Der Prozess stelle daher die einzig legale Möglichkeit dar, um seine Existenzgrundlage zu sichern. 

Die Revision wurde zugelassen und das Verfahren ist derzeit beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 15/18 anhängig. Auch das FG München hat in einem Urteil vom 07. Mai 2018 (7 K 257/17) eine immaterielle Existenzgrundlage angenommen und den Abzug von Prozesskosten zugelassen. Diese wurden aufgewendet, um ein (kindeswohlgefährdendes) Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind zu verhindern. 

Dr. Elisabeth Unger

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Unger Rechtsanwälte 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger

Beiträge zum Thema