Kostenübernahme bei Rohrverstopfungen in Mietwohnungen: Ein Leitfaden

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Rohrverstopfungen in Mietwohnungen können schnell zu einem unangenehmen und kostspieligen Problem werden. Die Frage, wer für die Kosten der Behebung aufkommt, ist oft Gegenstand von Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Kostenübernahme bei Rohrverstopfungen.

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Zuständigkeit des Vermieters

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Instandhaltung und Reparatur der Mietsache, einschließlich der Rohrleitungen, beim Vermieter. Dies umfasst die Pflicht, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten, was funktionsfähige Abflüsse einschließt. Eine Ausnahme besteht, wenn nachweislich der Mieter die Verstopfung durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht hat.

Grenzen der Kleinreparaturenklausel

Die oft im Mietvertrag verankerte Kleinreparaturenklausel deckt nicht die Beseitigung von Rohrverstopfungen ab. Kleinreparaturen beziehen sich in der Regel auf kleinere Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Wasserhähne oder Lichtschalter, die direkt vom Mieter genutzt werden. Rohrsysteme fallen nicht unter diese Kategorie.

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Mieterhaftung bei Verursachung

Die Kostenpflicht des Mieters für die Beseitigung einer Rohrverstopfung tritt ein, wenn ihm ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Eine normale Nutzung der Wohnung führt jedoch nicht zu einer Haftung des Mieters. Die Rechtsprechung behandelt Fälle je nach Situation unterschiedlich, wobei z.B. das Entsorgen von nicht spülgerechten Materialien in der Toilette als schuldhaftes Verhalten angesehen werden kann.

Vorgehensweise bei Rohrverstopfungen

Bevor ein Mieter eigenständig einen Handwerker beauftragt, ist es erforderlich, den Vermieter über die Verstopfung zu informieren und ihm die Gelegenheit zur Behebung zu geben. Nur wenn der Vermieter nicht reagiert oder in Verzug gerät, darf der Mieter selbst tätig werden. In Notfällen, wie drohenden Überschwemmungen, ist ein sofortiges Handeln des Mieters gerechtfertigt.

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Beweislast im Streitfall

Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Verstopfung nicht durch Mängel der Bausubstanz verursacht wurde. Kann der Vermieter dies beweisen, liegt es am Mieter, seine Unschuld bezüglich eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns darzulegen.


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Verantwortung bei Verstopfungen außerhalb der Wohnung

In Mehrparteienhäusern kann die Identifikation des Verursachers einer Rohrverstopfung außerhalb einer einzelnen Wohnung kompliziert sein. Kann der Vermieter den Verursacher nicht eindeutig bestimmen, trägt er in der Regel die Kosten. Manche Mietverträge sehen eine anteilige Kostenübernahme durch alle Mieter vor, falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann, doch solche Klauseln sind oft rechtlich nicht haltbar.

Fazit

In den meisten Fällen ist der Vermieter für die Behebung von Rohrverstopfungen und die damit verbundenen Kosten verantwortlich, sofern keine schuldhafte Verursachung durch den Mieter vorliegt. Mieter sollten den Vermieter umgehend über festgestellte Mängel informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, bevor sie eigenständig Maßnahmen ergreifen.

Für Sie da:

RA Schleifer

Rechtsanwalt

Telefon: +49 7161 97814-0

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Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/pflaster-stein-fassade-reparatur-2328289/

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