Krankheit – Abmahnung & Kündigung, Teil I

  • 1 Minuten Lesezeit

Viele Arbeitnehmer sind besorgt, dass sie wegen einer längeren Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen abgemahnt werden oder gar ihren Job verlieren.

Unterliegt ein Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz, so muss natürlich ein Kündigungsgrund vorliegen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Die Krankheit ist aber nur ein zulässiger Kündigungsgrund, wenn dadurch die Arbeitsleistung nicht mehr wie geschuldet erbracht werden kann.

Weitere Voraussetzung, die die Rechtsprechung an eine krankheitsbedingte Kündigung stellt, ist zunächst eine negative Gesundheitsprognose. Das bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass Sie in Zukunft wieder erkranken werden bzw. krank bleiben werden.

Auch muss der Arbeitgeber darlegen, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu Beeinträchtigungen seiner betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Interessen führen.

Abschließend muss eine Interessenabwägung zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteresse ergeben, dass es ihrem Arbeitgeber nicht weiter zugemutet werden kann das Arbeitsverhältnis bestehen zu lassen.

Eine Kündigungsschutzklage ist hier sehr ratsam, da der Arbeitgeber das Vorliegen all dieser Voraussetzungen vor Gericht darlegen muss.

Rechtsanwalt Borth

Weitere Infos: www.DieOnlineKanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema