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Krankheitsbedingte Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten:

  • Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung.
  • In diesem Fall wird vom Arbeitgeber keine Abmahnung ausgesprochen.
  • Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur im Falle einer negativen Gesundheitsprognose, Interessenbeeinträchtigung und erfolgter Interessenabwägung wirksam.

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Die krankheitsbedingte Kündigung zählt zu den personenbedingten Kündigungen und wird von Arbeitgebern ausgesprochen, wenn diese befürchten, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann.

Muss vorher eine Abmahnung vom Arbeitgeber erfolgen?

Der Arbeitnehmer hat aufgrund seiner Krankheit keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Aus diesem Grund wird seitens des Arbeitgebers keine Abmahnung vor der Kündigung ausgesprochen.

Welche Gründe kann es für eine krankheitsbedingte Kündigung geben?

Die Rechtsprechung geht von vier Fallgruppen aus:

  • Häufige Kurzerkrankungen
  • Langzeiterkrankungen
  • Krankheitsbedingte Leistungsminderung
  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bzw. Ungewissheit bezüglich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit aufgrund negativer Prognose für die beiden nächsten Jahre.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?

Die Wirksamkeit dieser Kündigung hängt laut Rechtsprechung von drei Voraussetzungen ab:

1. Negative Gesundheitsprognose

Zum Zeitpunkt der Kündigung muss bezüglich der ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmers eine ernsthafte Besorgnis bezüglich weiterer Fehlzeiten aufgrund seiner Krankheit bestehen. Dabei kommt es auf die Art, Dauer und Häufigkeit der letzten Erkrankungen an.

Hat der Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls lange Fehlzeiten gehabt und ist eine deutliche gesundheitliche Besserung in Sicht, weil die Wiederherstellung des arbeitsfähigen Zustandes absehbar ist, kann keine negative Gesundheitsprognose gestellt werden.

Im Falle häufiger Kurzerkrankungen kann eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, wenn der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren pro Jahr insgesamt mehr als sechs Wochen gefehlt hat. Entscheidend dabei ist neben der Häufigkeit auch die Regelmäßigkeit der vorausgehenden Erkrankungen sowie die Einschätzung, wie wahrscheinlich künftige krankheitsbedingte Fehlzeiten sind.

2. Interessenbeeinträchtigung

Die Fehlzeiten des Arbeitnehmers müssen zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Diese Voraussetzung liegt beispielsweise vor, wenn es zu Störungen des Betriebsablaufs, Produktionsausfällen oder Verlust von Kundenaufträgen kommt. Darüber hinaus wird es als unzumutbare wirtschaftliche Beeinträchtigung gesehen, wenn der Arbeitgeber aufgrund häufiger Kurzerkrankungen (länger als sechs Wochen) außergewöhnlich hohe Lohnfortzahlungskosten hat.

3. Interessenabwägung

Der Arbeitgeber muss aufgrund einer Interessenabwägung ermitteln, ob sein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses überwiegt oder nicht.

In diesem Zusammenhang muss ebenfalls untersucht werden, ob die Beeinträchtigungen nicht durch mildere Mittel als die Kündigung beseitigt werden können. Wenn die Erkrankung beispielsweise auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist, könnte der Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden.

Darüber hinaus müssen bei der Interessenabwägung auch folgende Kriterien mitberücksichtigt werden:

  • Wie lange bestand das Arbeitsverhältnis ungestört?
  • Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung des Arbeitnehmers

Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollte ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden, um mit dem betreffenden Mitarbeiter zu besprechen, welche Maßnahmen notwendig sind, um ihm einen schonenden Wiedereinstieg, falls möglich, zu bieten, z. B. durch stufenweise Wiedereingliederung.

Wurde das BEM nicht durchgeführt, hat das nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Es schwächt allerdings die Position des Arbeitgebers im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.

Foto(s): ©Pexels.com/AndreaPiacquadio

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Rechtstipps zu "krankheitsbedingte Kündigung" | Seite 22

  • 15.08.2011 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „Vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen - dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und dessen Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt …“ Weiterlesen
  • 08.08.2011 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „… ? Die Verunsicherung des Arbeitnehmers wächst mit zunehmenden Ausfallzeiten. Er hat nicht nur seine Erkrankung zu überwinden, sondern fürchtet außerdem um seinen Arbeitsplatz. Bei krankheitsbedingten Kündigungen …“ Weiterlesen
  • 21.07.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… nicht gekündigt werden kann. Wahr ist allerdings: Die Hürden für eine Kündigung wegen Krankheit sind sehr hoch. Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: Häufige …“ Weiterlesen
  • 20.06.2011 Rechtsanwalt Johannes-Martin Demuth LL.M.
    „… der „krankheitsbedingten Kündigung", doch um eine solche zu erwirken, muss sich ihr Arbeitgeber schon ganz schön bemühen. Unter welchen Umständen könnte eine krankheitsbedingte Kündigung dennoch wirksam …“ Weiterlesen
  • 09.06.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern herrscht der weit verbreitete Irrglaube, man müsse bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich innerhalb von drei Tagen …“ Weiterlesen
  • 11.05.2011 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… unterliegen solche Kündigungen, beispielsweise die krankheitsbedingte, strengen Anforderungen. Aber wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird? Ist in einem solchen …“ Weiterlesen
  • 20.04.2011 Rechtsanwalt Mathias Henke
    „… oder wegen einer betriebs- oder krankheitsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers. In diesem Falle würde es an einem ehebedingten Nachteil fehlen, wenn der Erwerbsnachteil auch ohne die Ehe …“ Weiterlesen
  • 01.04.2011 Rechtsanwalt Ralph Sauer
    „… . An die Wirksamkeit von krankheitsbedingten Kündigungen stellen die Arbeitsgerichte hohe Anforderungen. Allein die Arbeitsunfähigkeit über einen Zeitraum von ein paar Wochen bzw. Monaten oder die Häufung …“ Weiterlesen
  • 06.08.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… sind, kann der Arbeitgeber quasi ohne Einhaltung gewisser Voraussetzungen einseitig eine Kündigung aussprechen. Damit kann er dem Arbeitnehmer die zeitanteilig versprochene Anwesenheitsprämie einseitig …“ Weiterlesen
  • 10.06.2010 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion
    „In zwei vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fällen wurde zwei Auszubildenden während der Probezeit ohne Zustimmung des Personalrats gekündigt. Gegen diese Kündigungen legten …“ Weiterlesen
  • 26.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… . Zum anderen sollten die Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitsverhältnisses (krankheitsbedingte Kündigung) gründlicher als bisher geprüft werden, da nunmehr zusätzliche Schäden drohen …“ Weiterlesen
  • 21.04.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… Arbeitnehmer dagegen. Betriebliche Gründe können beispielsweise eine krankheitsbedingte Unterbesetzung des Betriebes oder ein unerwarteter Großauftrag sein. Der Urlaubswunsch eines anderen Arbeitnehmers …“ Weiterlesen
  • 16.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: Häufige Kurzzeiterkrankungen Langzeiterkrankung krankheitsbedingte Leistungsminderung dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw …“ Weiterlesen
  • 14.04.2010 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… eine grobe Missachtung der Sozialauswahlkriterien für eine Treuwidrigkeit der Kündigung. Diese fehlerhafte Sozialauswahl macht die Kündigung rechtsmissbräuchlich. Aber auch krankheitsbedingte …“ Weiterlesen
  • 08.03.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… und eine lang andauernde Krankheit. In beiden Fällen müssen zunächst die drei Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung vorliegen. Diese werden hier jedoch genauer konkretisiert …“ Weiterlesen
  • 04.03.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… dem Kündigungsschutzgesetz, so muss natürlich ein Kündigungsgrund vorliegen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Die Krankheit ist aber nur ein zulässiger …“ Weiterlesen
  • 03.06.2022 Rechtsanwalt Peter Schmidt
    „… nicht im Einflussbereich des Erwerbers und damit Vermieters stehen, sind Mietausfälle denkbar. So können seitens des Mieters eine plötzliche Arbeitslosigkeit, eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit …“ Weiterlesen
  • 27.05.2009 Rechtsanwalt Dan Fehlberg
    „… und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung rechtfertigen. 3. Tipp: Befragung von Arbeitnehmer und Kollegen. Natürlich sind diese nicht zur Auskunft verpflichtet, aber oft von allein Auskunftsbereit …“ Weiterlesen
  • 26.03.2009 Rechtsanwalt Michael Vogt
    „… des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise aufgrund einer Kündigung, nicht mehr genommen werden, so ist er finanziell abzugelten. Man spricht hierbei von der so genannten Urlaubsabgeltung. Was passiert …“ Weiterlesen
  • 29.01.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… einer krankheitsbedingten Kündigung zurückschreckten. Diese Praxis wird sich nach der Entscheidung des EuGH nachhaltig ändern müssen. Denn nach Auffassung des EuGH, die für uns bindend ist, hat …“ Weiterlesen
  • 04.06.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Wird ein Arbeitnehmer längerfristig krank, so muss er unter Umständen mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine krankheitsbedingte …“ Weiterlesen
  • 11.02.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch: Drohung mit fristloser Kündigung Wann ist die Drohung des Arbeitgebers mit einer fristlosen Kündigung rechtswidrig …“ Weiterlesen
  • 23.04.2007 Rechtsanwältin Simone Weber
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  • 02.11.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… festgestellt, dass ca. 20 Prozent der gemobbten Personen mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen. Mögliche Folgen sind Magen- und Darmbeschwerden, Herzschmerzen, Bluthochdruck, Verspannungen …“ Weiterlesen