Kryptowährung vom Anwalt erklärt: Worauf kommt es beim Umgang mit Bitcoins und Co. an?
- 8 Minuten Lesezeit

Handhabung und Risiken von Kryptowährung
Reich über Nacht durch Investitionen in Kryptowährung? Solche Erfolgsgeschichten gibt es viele, doch der Umgang mit digitaler Währung will gelernt sein. In unserem Experten-Ratgeber erklären Ihnen Rechtsanwalt Dr. Walter Späth und Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen, was Kryptowährungen auszeichnet, wie man sie einsetzen kann und welche Risiken man vermeiden sollte. Detaillierte Informationen zu den Themen Krypto-Betrug, Kryptowährung-Steuer und Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen finden Sie in separaten Beiträgen.
Experten-Autoren dieses Themas
Einschätzung der europäischen Aufsichtsbehörden
Virtuelle Währungen wie Bitcoin und andere Kryptowerte sind nach Einschätzung der europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities) hochriskante und -spekulative Investments. Angesichts des Totalverlustrisikos bei Kryptowährungen muss man vor dem Hype um Kryptowerte warnen.
Die Volatilität ist bei Kryptowährungen immens. Wertschwankungen aufgrund ihrer Angebot-Nachfrage-Werte können bei Anlegern selbst bei scheinbar unbedeutenden Ereignissen zu hohen Verlusten führen.
Initial Coin Offering
Vorsicht ist auch bei Initial Coin Offering (ICO), einer unregulierten Methode des Crowdinvestings, geboten, das Unternehmen nutzen, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährungen basiert. Hier wird ein Anteil einer neu emittierten Kryptowährung an Anleger im Austausch gegen staatlich emittierte Währungen oder gegen andere Kryptowährungen verkauft. Das Ziel der Investoren, am Erfolg der Unternehmen zu partizipieren, ist risikobehaftet. Zudem lockt die mangelnde Regulierung von ICOs Betrüger an. Diese installieren z. B. Fake-Seiten, auf denen angeblich ein Vorverkauf des Tokens möglich sein soll. Sobald sie so genug Geld eingesammelt haben, verschwinden die Seiten und mit ihnen das erbeutete Geld.
Handelsplattformen
Sicherheit bei Kryptowährungen versprechen verschiedene Handelsplattformen als auch einige Wertpapierhandelsbanken, die Dienstleistungen zu Kryptowerten anbieten. Doch Vorsicht! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Betreiber von Trading Apps entlarvt, die keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Und auch eine Erlaubnis ist noch keine Sicherheitsgarantie.

Schneeballsysteme und Investitionsbetrug
Kryptowährungen können Schneeballsysteme sein, da lediglich Gelder umverteilt werden und das Geld neuer Anleger der Auszahlung alter Anleger dient. In Bitcoin sehen manche auch eine Variante des Ponzi-Schemas (Investitionsbetrug), indem hohe Renditen und geringe Risiken durch gefälschte Berichte suggeriert werden.
Phishing
Abgesehen von diesem möglichen „Systembetrug“ nutzen Betrüger Kryptowährungen vielfältig, um für sich „Kasse zu machen“. So wird z. B. Schadsoftware (Malware) eingesetzt, um an Passwörter zu gelangen und Krypto-Wallets zu stehlen. Perfide ist auch die digitale Erpressung mit Ransomware, bei der Kriminelle Verschlüsselungstrojaner nutzen, um Rechner zu sperren. Das Lösegeld ist dann meist in Bitcoin fällig.
Identitätsdiebstahl
Die BaFin registriert vermehrt Fälle von Identitätsdiebstahl und unerlaubte Geschäfte bei digitalen Geschäftsmodellen wie Onlinehandelsplattformen und deren Geldsammelstellen. Die Aufsichtsbehörde hat aufgedeckt, dass einige Anbieter Kryptogeldautomaten ohne eine Lizenz aufstellen. Kein Wunder. Denn diese Geldautomaten ermöglichen Kriminellen Geldwäsche und die Anonymisierung von Gewinnen aus Straftaten.
Wann beim An- und Verkauf von Kryptowährung Steuern anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Haltedauer
Beim privaten Handel ist Ausgangspunkt zunächst § 23 I 1 Nr. 2 EstG. Dieser besagt, dass wenn zwischen dem An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt, der Verkauf steuerpflichtig ist. Hält man die Währung demnach länger, so fallen keine Steuern an. Entscheidendes Kriterium ist daher die Haltedauer. Während dieser Zeit darf jedoch kein weiterer Handelsvorgang (z. B. durch Umtausch, Kauf von Waren mit Bitcoin oder die Verleihung) erfolgen.
Zinstragende Veranlagung
Wer die Währung zinstragend veranlagt, unterliegt ebenfalls der Einkommensteuer gem. §§ 27 III, 27a I EStG.
Mining
Das sog. Mining, d.h., die Erzeugung von Kryptowährung, wird steuerrechtlich gleichbehandelt wie die Erzeugung anderer Wirtschaftsgüter.
Steuerhinterziehung
Wer im Rahmen dieser Vorgaben seinen Handel etc. mit Kryptowährung gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigt, kann sich strafbar wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO machen.
Kryptowährungen, also „digitale Währungen“ wie der Bitcoin, glänzten in der letzten Zeit mit hohen Kursgewinnen. In der Spitze (im April 2021) betrug der Wert von einem Bitcoin ca. 65.000 US$, im April 2021 betrug die Marktkapitalisierung über 1 Billion US$. Andere Kryptowährungen wie Ethereum, Bitcoin Cash oder Litecoin legten im Kurs ebenfalls erheblich zu.
Inzwischen ist auch das Interesse von institutionellen Anlegern gestiegen, und auch viele Privatanleger stellen sich die Frage, ob sie in Kryptowährungen investieren sollen.
Befürworter sind der Ansicht, dass sich Kryptowährungen als neue, sichere Anlageklasse etablieren könnten, weil das Vertrauen in „Fiatwährungen“ wie US-Dollar oder Euro abnehmen könnte, Kryptowährungen dagegen z. B. Schutz vor wieder anziehender Inflation bieten und sich dadurch zum „digitalen Gold“ entwickeln oder als „Wertaufbewahrungsmittel“ bewähren könnten. Kritiker dagegen verweisen darauf, dass kein Staat die Beständigkeit der Kryptowährungen garantiert, und auf den spekulativen Charakter der Kryptowährungen.
Als Anlegeranwalt bin ich der Ansicht, dass noch nicht ganz klar ist, wo die weitere Entwicklung bei den Kryptowährungen hingeht, so ist z. B. seit seinem Höchststand im April 2021 der Bitcoin inzwischen massiv gefallen auf nur noch ca. 33.000 US-Dollar. Damit hat sich der Kurs fast halbiert. Die Kursentwicklung ist höchst volatil und schwankungsanfällig. Dies war die Kursentwicklung auch bereits in den vergangenen Jahren.
In Kryptowährungen wie dem Bitcoin sind deswegen zwar hohe Gewinne möglich, genauso aber auch hohe Verluste bis hin zum Totalverlust. Ich bin daher der Ansicht, dass der Bitcoin am ehesten für spekulative Anleger geeignet ist oder für Anleger, die nur einen kleinen Teil von ca. 3–5 % ihres Vermögens in Kryptowährungen investieren.
Anleger, die in Kryptowährungen investieren wollen, benötigen dafür in der Regel einen PC oder ein Smartphone. Möglich ist ein Kauf z. B. über Plattformen wie bitcoin.de oder die App „Bison“ von der Börse Stuttgart. Auf die Seriosität des Handelsplatzes sollte geachtet werden.
Zur Einhaltung des sog. Know your customer-Prinzips ist hierbei eine erstmalige Identifizierung in der Regel mit einem Personalausweis erforderlich, z. B. über das Video-Ident-Verfahren. Im Anschluss kann der Anleger Geld einzahlen, z. B. per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung, und mit den Kryptowährungen handeln.
Wissen müssen Anleger auch, dass Kryptowährungen in „digitalen Geldbörsen“, sog. Wallets, aufbewahrt werden und sie immer dafür Sorge tragen müssen, dass sie im Besitz der privaten kryptografischen Schlüssel sind.
Außerdem sollten Anleger beachten, dass die Investition in Kryptowährungen einen „langen Atem“ und Geduld erfordert (um z. B. bei zwischenzeitlichen Kurseinbrüchen nicht zu früh zu verkaufen), genauso wie auch viel Recherche, denn während sich einige Kryptowährungen wie z. B. der Bitcoin langfristig durchsetzen könnten, dürften andere wieder vom Markt verschwinden.
Schon seit einigen Jahren wurden mit sog. „Initial Coin Offerings“, kurz ICOs, von Emittenten hohe Geldbeträge eingesammelt und Anleger erhielten sog. „Token“, also Kryptowerte, die den Inhaber mit bestimmten Rechten ausstatten.
Allerdings hatten sich die ICOs nicht so recht durchgesetzt. Viele Anleger hatten bei ICOs Geld verloren z. B. bei diversen Betrugsfällen oder schlecht durchgeführten ICOs. Zwischenzeitlich ist das Finanzierungsmodell der „Security Token Offerings“ zur Unternehmensfinanzierung interessanter geworden.
Bei einer Ausgestaltung als echter „Security Token“ werden deutlich höhere Anforderungen hinsichtlich der Regulierung durch die BaFin gestellt (z. B. Wertpapierprospekt gem. Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung oder Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG).
Am 03.06.2021 hat der Deutschen Bundestag das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) beschlossen. Das Gesetz ist dem Bundesrat zugeleitet worden und wird wohl demnächst in Kraft treten. Damit wird es dann erstmalig die Möglichkeit geben, elektronische Wertpapiere herauszugeben, die den „normalen“ Wertpapieren gleichstehen.
Elektronische Wertpapiere und Security Token Offerings bieten für Emittenten und Anleger viele Vorteile wie z. B. wesentlich geringere Kosten als ein Börsengang (IPO), die Möglichkeit, recht schnell größere Geldbeträge für die Finanzierung einzusammeln, Vertrauensbildung – der Emittent geht einen regulierten Weg zur Finanzierung – und weitere diverse Vorteile wie schnellere Abwicklung (die Blockchain hat, im Gegensatz zur Börse, immer geöffnet), Transparenz und Effizienz. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht rechne ich damit, dass sich das e-Wertpapier in nächster Zeit durchsetzen wird.
Digitale Währung im Detail: Was ist ein Bitcoin?
Bitcoin, Ethereum und andere Währungen im Überblick
Offizielle staatliche Währungen wie Euro oder Dollar werden auch als Fiatgeld („fiat” lateinisch für „es werde”) bezeichnet: Das bedeutet, dass sein Wert insbesondere vom Vertrauen in die dahinterstehende Regierung abhängt. Das Pendant zu Bargeld ist Buchgeld oder Giralgeld.
Von digitaler Währung spricht man, wenn sie wesentlich auf Informationstechnik basiert. Kryptowährungen bilden eine Unterart digitaler Währungen. Sie gründen auf der Technologie der sogenannten Blockchain. Diese sorgt insbesondere für die Unabhängigkeit der Währung von zentralen Stellen wie von Banken. Zugleich ermöglicht die Blockchain-Technologie grundsätzlich eine hohe Fälschungssicherheit der Kryptowährung.

Der Bitcoin ist die bekannteste und älteste Kryptowährung:
Mining: Neue Bitcoins werden durch das Lösen komplizierter Berechnungen eines Verschlüsselungsproblems erschaffen.
Dafür nötig ist spezielle Hardware unter hohem Energieeinsatz.
Neu erschaffene Bitcoins sowie Transaktionen werden in der Blockchain aufgezeichnet.
Ebenfalls verbreitet ist die Kryptowährung Ethereum:
Ethereum ist auch Blockchain-basiert, stellt diese jedoch nicht nur für eine Währung zur Verfügung
Es ist vielmehr eine Plattform für verschiedene Zwecke (z. B. Crowdfunding)
Ether bezeichnet die Kryptowährung des Ethereum-Systems
Sowohl Ethereum als auch Bitcoin ermöglichen dezentrale digitale Zahlungsvorgänge. Während Bitcoin nahezu nur als Kryptowährung genutzt wird, wird Ethereum zudem als Infrastruktur für weitere Anwendungen eingesetzt.
Das System von Blockchain und Wallet
Die Blockchain-Technologie ist eng mit der Verwendung von Kryptowährungen verbunden. Als dezentrale Datenbank wird sie insbesondere genutzt, um die Geldtransaktionen zu verwalten. Alle Veränderungen und Transaktionen werden auf der Blockchain protokolliert, die Informationen in Blöcken abgelegt. Die Blöcke werden im Rahmen des Minings überprüft und gepackt. Alle Informationen sind dadurch transparent, unveränderlich und vor Manipulation geschützt.
Um Transaktionen mit der Kryptowährung ausführen zu können, braucht man zwei sogenannte Keys: Während der Public Key ähnlich wie eine Kontonummer benötigt wird, um Zahlungen zu empfangen, ist der Private Key nötig, um sie zu senden. Der Private Key muss deshalb sicher aufbewahrt werden, der Public Key als sogenannte Empfängeradresse dagegen nicht. Bei Zahlungen ist auf die genaue Eingabe der Empfängeradresse zu achten, da sie beim Senden an den falschen Empfänger nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Zum Aufbewahren der Keys benötigt man eine Wallet. Sie ermöglicht die Verwaltung der Bestände des Nutzers. Es gibt verschiedene Arten von Wallets, die ein unterschiedlich hohes Maß an Sicherheit aufweisen und für unterschiedliche Anforderungen geeignet sind.
Die Keys können auf verschiedene Arten aufbewahrt werden:
offline (Cold Wallet und Hardware Wallet)
Software-basiert (Software Wallet)
online auf einer Plattform (Hot Wallet)
Der Wallet-Schlüssel in Form eines Passworts darf nicht verloren werden, da man sonst nicht mehr auf die Wallet-Inhalte zugreifen kann. Im Fall eines möglichen Betrugs mit Kryptowährungen und bei anderen Krypto-Themen ist es sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren.
(LES)
Wird die Haltefrist von Kryptowährungen auf zehn Jahre erhöht?
Das Bundesfinanzministerium will die geplante Erhöhung der Haltefrist von Kryptowährungen nicht realisieren. Dies wurde beim Blockchain-Roundtable der FDP mitgeteilt. Die Haltefrist wird also weiterhin ein Jahr betragen. Ob der Ausschluss der Fristverlängerung ebenfalls für NFTs gilt, wird erst im finalen Schreiben des Bundesfinanzministerium bekannt gegeben.
Was bedeutet Kryptowährung?
Kryptowährungen sind eine Unterart digitaler Währungen. Diese basieren auf Informationstechnik. Die Kryptowährungen gründen auf der Blockchain-Technologie, die für die Unabhängigkeit von Banken sorgt. Außerdem ermöglicht sie eine hohe Fälschungssicherheit. Die älteste und wohl bekannteste Kryptowährung ist der Bitcoin.
Wie kann man in Kryptowährungen investieren?
Das Investieren in Kryptowährungen erfolgt in der Regel online. Über Plattformen oder Apps kann man die Coins, also die verschiedenen Einheiten der Währungen, kaufen. Im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen gibt es die Möglichkeit, in ICOs (Initial Coin Offerings) oder STOs (Security Token Offerings) zu investieren.
Hinsichtlich der Regulierungen durch die BaFin werden an STOs deutlich höhere Anforderungen gestellt. Elektronische Wertpapiere und STOs bieten für Emittenten und Anleger Vorteile, wie z. B. schnelle Abwicklung und Transparenz.
Welche Risiken gibt es beim Investieren in Kryptowährung?
Beim Investieren in Kryptowährungen muss man mit verschiedenen Risiken rechnen: Dazu zählen neben Kursschwankungen auch Betrug, Erpressung und Datenklau. Wichtig ist es daher, sich vor einem Investment genau über die Währungseigenschaften der gewünschten Kryptowährung, die Handelsplattform und die jeweiligen Anbieter von ICO (Initial Coin Offering) oder STO (Security Token Offering) zu informieren.
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