Betrug bei Kryptowährungen – Anwälte geben Tipps zum Schutz Ihrer Geldanlage
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Augen auf beim Bitcoin-Kauf: Betrüger nutzen die Unerfahrenheit mancher Anleger, die in digitale Währungen investieren möchten, gnadenlos aus. Drei Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Rechtsanwälte Tanja Nauschütz, Dr. Ulrich Schulte am Hülse und Dr. Johannes Bender, klären über den Betrug mit Kryptowährungen auf. Erfahren Sie, welche Betrugsmaschen Täter anwenden und wie Sie sich davor schützen.
In der Ratgeberreihe zum Thema Handel mit Kryptowährung erfahren Sie in separaten Ratgebern mehr über die Besteuerung von Kryptowährung und Steuerhinterziehung bei Bitcoin und Co.
Experten-Autoren dieses Themas
Kryptowährungen und Cyberkriminalität
Die Cyberkriminalität zeichnet sich durch die Nutzung moderner Informationstechnik und elektronischer Infrastrukturen aus und beschreibt alle Straftaten, die diese nutzen.
Verbreitete Erscheinungsformen des Betruges mit Kryptowährungen, insbesondere mit Bitcoin, sind der Identitätsbetrug, die Infizierung des Computers sowie das Phishing. Hinzu kommt die Geldeinzahlung auf betrügerische Krypto- oder Walletbörsen, bei Fake-ICOs, -Token oder -Coins.
Unsicherheit von Kryptowährungen
Kryptowährungen sind für starke Kursschwankungen bekannt und reagieren empfindlich auf akzeptanzeinschränkende Maßnahmen und staatliche Regulierung. Hinzu kommt, dass Kryptobörsen und Wallet-, ICO- bzw. Token-Anbieter ihren Sitz überwiegend im Ausland haben und in der Regel der einzige Kontakt über eine Website bzw. Chat erfolgt. Gelingt der Zugang zum Account nicht mehr oder ist die Seite offline, fehlt es häufig an weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Als Anlageform muss man Kryptowährungen als hochspekulativ ansehen. Hinzu kommen bei der Auswahl der Krypto- und Walletbetreiber im Ausland noch die Risiken einer fremden Rechtsordnung und ggf. eingeschränkten Rechtsdurchsetzung. Bei einer Transaktion von Kryptowährungen bleiben die Transaktionspartner anonym, sodass bereits der Nachweis der eigenen Berechtigung (Aktivlegitimation) Probleme bereiten kann.
Seriöse Tauschbörsen zeichnen sich durch Kooperationen mit Banken, die Möglichkeit von Ein- und Auszahlungen mit FIAT-Geld und das Angebot eigener Wallets aus und machen den Handel mit Kryptowährungen grundsätzlich sicherer.
Steigende Anzahl von Betrugsfällen
Erfolgsmeldungen von Bitcoin-Millionären und die Abkopplung des Bitcoins von den Aktienmärkten und der Realwirtschaft haben in den letzten Jahren zu einem Krypto-Hype geführt, der auch Betrugsfälle stark ansteigen ließ. Immer mehr anlagewillige, aber unkundige Anleger stoßen im Internet auf eine wachsende Anzahl unseriöser Unternehmen. Nach Gewinnen in der Einzahlungsphase entsteht Monate oder Jahre später beim Anleger die Erkenntnis, einer Betrugsmasche aufgesessen zu sein.
Die BaFin veröffentlicht auf Ihrer Website wöchentlich Warnmeldungen zu Krypto-Unternehmen, die wegen Rechtsverstößen ihre Tätigkeit einstellen müssen.
Rechtslage bei Krypto-Betrug: Was droht den Tätern?
Ausgangspunkt für viele Ermittlungen ist eine Anzeige wegen des Verdachtes der Geldwäsche nach § 261 StGB oder unerlaubter Bank- oder Zahlungsgeschäfte. Besondere Bedeutung bei der Verfolgung von Straftaten wegen Kryptowährungen hat der Betrugsstraftatbestand nach § 263 StGB. Aber auch Tatbestände wie Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Fälschung beweiserheblicher Daten bzw. Täuschung im Rechtsverkehr und Datenveränderung können betroffen sein.
Grenzen der Gesetzgebung
Die staatliche Regulierung virtueller Währungen setzt voraus, dass eine Kryptowährung, wie der Bitcoin, von den Gesetzen erfasst wird. Das Kammergericht Berlin (Az. (4) 161 Ss 28/18 (35/118)) sah dies im Jahr 2018 wegen des strafbedrohten Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte anders, da der Bitcoin – entgegen der ständigen Verwaltungspraxis der BaFin – kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes sei, und sprach den Angeklagten frei.
Der Gesetzgeber reagierte und ergänzte zum 01.01.2020 das Kreditwesengesetz, sodass nun auch das Verwahren von Kryptowährungen einer Erlaubnis bedarf und anderenfalls strafbar ist. Das Gesetz stellt nun klar, dass Kryptowährungen Finanzinstrumente sind (§ 1 Abs. 11 KWG), und hat damit den ersten Schritt für eine aufsichtsrechtliche Regulierung virtueller Währungen in Deutschland geschaffen.
Schwierigkeiten der Strafverfolgung
Für die Bekämpfung und Strafverfolgung von Cyberkriminalität im Zusammenhang mit Kryptowährungen sind in Deutschland die Landeskriminalämter (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. Geldwäscheverdachtsmeldungen der Banken werden bei der Financial Intelligence Unit (FIU) bei der Generalzolldirektion in Köln ausgewertet und sollen den Geldabfluss durch Kontensperrungen verhindern. Grenzüberschreitend agiert das European Cybercrime Centre (EC3) bei Europol, wobei international auch Interpol mit seinem neuen Standort in Singapur einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität setzt.
Um die Identität der Täter zu ermitteln, kann man der Spur des Bitcoins folgen. Die einzelnen Transaktionen der virtuellen Währung lassen sich über die Blockchain nachvollziehen. Dennoch gibt es dort auch verschiedene „Verschleierungsmethoden“, wie das Coin Mixing oder die CoinJoin-Transaktion, um die Herkunft der Coins zu verschleiern. Aufgrund der anonymisierten Transaktion bereitet die Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten (Wallet-Inhabers) des abverfügenden Accounts wie auch des Zielaccounts Schwierigkeiten.
Probleme, Straftaten bei dieser Form der Cyberkriminalität zu verfolgen, liegen in der Identitätsermittlung der Täter und zuweilen an der fehlenden Kooperation von Tauschbörsen, die für die Betrugsmasche der Täter ausgenutzt werden.
Mehr Informationen zu Kryptowährungen finden Sie in einem eigenen Ratgeber.
Die häufigsten Betrugsmaschen bei Kryptowährungen
Am 10.05.2021 erschien der jährliche Bericht Cybercrime Bundeslagebild 2020 des Bundeskriminalamtes (BKA). Etwas früher, nämlich bereits am 20.10.2020, publizierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seinen jährlichen Lagebericht: „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2020“.
Legt man beide Berichte übereinander, so erfährt man, dass die aktuellen Betrugsmaschen bei Kryptowährungen bunt und unterschiedlich sind. In einigen Fällen sind Kryptowährungen bei den Betrugsfällen eher nur Mittel zum Zweck und dienen erst am Ende der Tathandlung dem Zweck der Vermögenssicherung und Verschleierung.
In der Niedrigzinsphase kommt die Kryptowährung den Betrügern recht
Kapitalanlagenbetrug gibt es in allen seinen Schattierungen schon ein wenig länger als die Kryptowährung, und die Tatsache, dass sich zu einer neuen Technologie (hier der Blockchain-Technologie), die viele interessante und legale Ansätze enthält, eben – so wie in allen Schattierungen von „finance“ – stets auch Betrugsstraftaten ranken, ändert nichts an seiner grundsätzlichen Innovation und Legalität. Kriminelle indessen passen sich schnell gesellschaftlichen Entwicklungen an und nutzen diese geschickt für ihre Zwecke aus.
Ausgangspunkt für eine recht plumpe Betrugsmasche mit Kryptowährungen ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die auch als „Enteignung des Sparers“ bezeichnet wird und durch die Binsenweisheit gekennzeichnet ist, dass ohne ein begrenztes Risiko auf dem Kapitalmarkt gegenwärtig keine Rendite zu erzielen ist. Mit diesem Phänomen der Gegenwart ist postwendend eine neue Mode der Kriminalität geboren worden, in der Kriminelle dem Anleger das „Blaue vom Himmel“ versprechen, und so schießen alle möglichen teils skurrilen Kryptowährungs-Plattformen wie die Pilze aus dem Boden des Internets.
In 11/2021 habe ich – nach der Bearbeitung erster Fälle – davon auf anwalt.de berichtet und innerhalb kürzester Zeit über 1000 Leser gewonnen. Im Anschluss wurde ich mit Anfragen überhäuft. Die meisten musste ich ablehnen, weil das Phänomen einiger dieser Betrugsfälle eben darin besteht, dass es teilweise keinen greifbaren Gegner gibt; eine schwierige Voraussetzung für eine forensische Rechtsberatung.
Die Internet-Plattform, so sie im Zeitpunkt der Mandatierung noch online ist, ist zunächst eine Website, deren Provider sonst wo sitzt. Das Impressum, wenn es überhaupt eines gibt, verweist den Anleger außerhalb der Europäischen Union, und ohnehin sitzen die „Vertragspartner“ offenbar vorzugsweise im Ausland. Und die Vertragsbeziehung ist im Zweifel eher ein Witz. Weder lassen sich irgendwelche verschriftlichen Verträge noch AGB auffinden.
Die Zielgruppe ist der naive Anleger
Sogenannte „Bitcoin-Broker“ starten mitunter massive Werbemaßnahmen in den Sozialen Medien oder beispielsweise auch in kostenlosen Gaming-Apps. Zudem werden auch in seriösen Medien gerne „Fake News-Anzeigen“ geschaltet und verbreitet, wonach bestimmte Bitcoin-Broker im Zusammenhang mit der Fernsehsendung „Die Höhle der Löwen" stehen. Da die letzte Bitcoin-Kurs-Wiederauferstehung in aller Munde war, versuchten viele (meist junge) euphorische Trader auf den Zug aufzuspringen und schnelles Geld zu verdienen. Es kursieren teilweise sechsstellige bis siebenstellige Bitcoin-Kursziele.
Der Start mit dem Demokonto und die erste Einzahlungsphase
Alles beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme, entweder vom Trader selbst initiiert oder aber der Trader wird vom Broker kontaktiert, z. B. per E-Mail, über ein Callcenter, über eine Vermittlungsplattform etc. Jedenfalls soll meist entweder ein kostenloses Demokonto angelegt werden und/oder gleich ein „kleines“ Startgeld eingezahlt werden. Mit der Einrichtung des Kontos, bei der bereits erhebliche persönliche und wirtschaftliche Daten abgefragt werden, endet die Anbahnungsphase, der die Einzahlungsphase folgt.
So berichtete der Onlinedienst nordbayern.de am 03.06.2020 von einem Bayreuther, der auf einen reißerischen Link hereingefallen sein soll und über 40.000 EUR durch „Bitcoin-Betrug“ verloren habe. Dabei soll sich der geschädigte Anleger auf einer gefälschten Website angemeldet haben und nur scheinbar mit Bitcoins oder anderen Kryptowährungen gehandelt haben. „Da sich aber der ‚kleine‘ Geldanleger damit nicht“ auskenne, werde „dies über einen vermeintlich erfahrenen Börsenbroker abgewickelt, der mehrere Anleger betreue und dadurch das angelegte Geld sehr viel stärker hebeln könne“. Tatsächlich soll der Anleger nur dazu verführt worden sein, an eine anonyme Adresse so viel Geld zu transferieren, welches er nicht wiedersah.
Nicht gerade selten musste ich geschädigten Anlegern erklären, dass die Website, die ihnen einen Zugang zu einer angeblich „neuartigen Handelsplattform“ verschafft haben soll, beispielsweise in Singapur gehostet wird, über kein Impressum verfügt und die zwischengeschaltete „Kryptowährungsbank“ in der Volksrepublik China sitzt, ohne greifbare AGB und ohne Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung. Selbst im Anwendungsbereich deutschen Rechts kann eine zwischengeschaltete „Kryptowährungsbank“ aber zumeist nicht für eine autorisierte Einzahlung des Anlegers haftbar gemacht werden. Diese Fälle, bei denen ein Gegner dem Geschädigten nur schwer greifbar entgegentritt, ließen sich vermeiden, wenn der Geschädigte mehr Sorgfalt bei der Prüfung des Plattform-Betreibers aufwenden würde.
Der Fall der fehlenden finanzaufsichtlichen Genehmigung
Ist aber ein Plattformbetreiber greifbar, so gilt es, die unseriösen von den seriösen auszusortieren. Dabei stellen sich insbesondere Fragen des Bankaufsichtsrechtes. In der nüchternen Sprache im Tatbestand eines Zivilurteils gegen einen Plattformbetreiber liest sich dies dann etwa wie folgt (LG Berlin, Teilurteil v. 27.05.2020 – 2 O 322/18):
„Mit dem vorliegenden Initial Coing Offering (ICO) schließt XY mit jedem einzelnen Zeichner/Tokenholder einen Darlehensvertrag ab. Gestützt darauf zahlt der Zeichner/Tokenholder dem XY einen Nominalbetrag (Principal Amount) und hat dafür einen Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung (Profit Participation). Die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA teilte am 27.03.2019 mit, dass die Beklagte von mindestens 37.000 Anlegern unerlaubt Publikumseinlagen in Höhe von 90 Mio. Franken ohne finanzmarktrechtliche Bewilligung entgegengenommen habe, womit sie Aufsichtsrecht schwer verletzt habe.“
Die Kryptowährung als Instrument zur Verschleierung der Täter
Und zum Schluss gibt es eben noch die zahlreichen und sehr unterschiedlichen Fälle, bei denen die Investition in den Kauf von Kryptowährung nur der letzte Teil einer Tathandlung darstellt und einzig zur Verschleierung der Spur der Täter dient. Ein inzwischen überwundenes Dilemma aus Tätersicht bestand einstmals darin, dass man eine Zahlung früher eben nur auf ein „reguläres“ Bankkonto veranlassen konnte und Täter sich insofern eines Mittlers bedienen mussten, der sein Konto zur Verfügung stellt und auch als Finanzagent bezeichnet wurde. Er wurde dann auf teils obskuren Wegen davon überzeugt, das empfangene Geld in bar abzuheben und per Western Union oder per MoneyGram auf „Nimmerwiedersehen“ ins Ausland zu den Tätern zu transferieren.
Aus Tätersicht musste dabei aber zwischen dem Finanzagenten und den eigentlichen Hintermännern strikte Anonymität bestehen, denn der Finanzagent wurde fast immer von der Strafverfolgung ergriffen. Insofern kam es früher darauf an, durch teils abenteuerliche Geschichten den Finanzagenten zu einer Handlung zu veranlassen (Konto zur Verfügung stellen, Geld abheben und an Unbekannte transferieren), ohne dass er Verdacht schöpfte und die Sache ggf. vorzeitig aufflog. Diese Schwierigkeiten sind mit dem Aufkommen von Kryptowährungen überwunden.
Jetzt nutzen die Täter zur Sicherung und Verschleierung ihrer aus allen möglichen Phishing-Handlungen (Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking) oder aus den üblichen Erpressungsversuchen mit Ransomware stammenden Gelder eben die „Kryptowährungsbank“ und insofern nur noch ein Zielwallet.
Mehr zum Handel mit Kryptowährung erfahren Sie in einem gesonderten Ratgeber.
Kryptowährung – Vorgehen im Betrugsfall
Sicherung der Beweismittel
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetruges mit Kryptowährungen geworden sind, sollten Sie zunächst alle Beweismittel sichern. Machen Sie Screenshots von der Online-Trading-Plattform und Ihrem Handelskonto, sichern Sie Chatprotokolle, Einzahlungsbestätigungen/Überweisungsbelege, Kontaktdaten des Unternehmens und der „Berater“ etc.
Wurde auf Ihren Computer Zugriff mittels einer Fernsteuerungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer genommen? Löschen Sie keinesfalls sofort die Software, sondern lassen Sie die Zugriffe auswerten und sichern Sie ggf. die IP-Adressen, bevor Sie Ihren Computer neu aufsetzen (lassen).
Strafanzeige und Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt
Was soll ein Anleger tun, um seine Investition zu retten? Wir empfehlen Ihnen, schnell zu handeln. Wenden Sie sich am besten sofort an einen auf Cyberkriminalität und Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie schon von Anfang an – in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden – unterstützt. In einigen Fällen können Konten noch blockiert oder eingefroren werden.
Erstatten Sie auf jeden Fall – selbst oder durch Ihren Anwalt – eine Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Nur 10 % aller Cyber-Betrugsfälle gelangen zur Strafanzeige, da sich viele Anleger schämen, auf eine solche Betrugsmasche hereingefallen zu sein.
Erkundigen Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ob das Unternehmen eine Zulassung besitzt und ob bereits Beschwerden vorliegen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf, ob Gelder noch zurückgebucht werden können.
Schutz vor Krypto-Betrug: Tipps für Anleger
Da der Markt von Kryptowährungen nicht reguliert wird, ist der Grundsatz der eigenen Recherche (DYOR – Do Your Own Research) wichtiger als bei anderen Anlageformen. Wer keinen Totalverlust erleiden will, sollte sich vor seiner Investitionsentscheidung gut informieren und eigene Analysen über den Online-Broker anstellen.
So können Sie betrügerische Online-Trading-Angebote erkennen und sich vor einem Betrug mit Kryptowährungen schützen:
- Lassen Sie sich nicht von Werbung mit Prominenten im Internet und in sozialen Netzwerken blenden und zu Geldanlagen in Krypto & Co. verleiten.
- Seien Sie skeptisch bei unerbetenen Anrufen oder E-Mails.
- Informieren Sie sich vor jeder Geldanlage umfassend über die Trading-Plattform und die angebliche Aufsichtsbehörde. Gibt es eine Zulassung durch die BaFin oder andere EU-Behörden?
- Recherchieren Sie vorher sorgfältig über Erfahrungsberichte und Warnungen anderer Nutzer oder Rechtsanwälte. Verlassen Sie sich auch nicht auf positive Bewertungen: Diese können gefälscht sein.
- Gibt der Online-Trading-Anbieter ein vollständiges Impressum, Vertretungsberechtigte und Kontaktdaten an? Existiert die angegebene Adresse wirklich? Fehlt ein Impressum oder ist es nicht vollständig, ist i. d. R. von einem unseriösen Anbieter auszugehen.
- Prüfen Sie die URL der Trading-Website und die Verwendung von HTTPS. Betrügerische Klon- Webseiten bekannter Anbieter sind oftmals zu erkennen an „Buchstabendrehern“. Erfragen Sie den Domain-Inhaber über Whois.
- Können Sie den Berater einfach über Telefon, Skype oder Videocall kontaktieren? Überprüfen Sie, ob der Name, mit dem sich der Berater vorstellt, „echt“ ist.
- Wird Ihnen eine unrealistische, extrem hohe Rendite versprochen und werden Sie unter Zeitdruck gesetzt? Angebote, die zu gut sind, um wahr zu sein, sind meist unseriös.
- Können Sie Ihren Konto- und Tradingverlauf mit vermeintlich hohen Gewinnen in Echtzeit verfolgen? Dieser wird meistens mit einem speziellen betrügerischen Computersimulationsprogramm erzeugt.
- Werden Sie zu immer weiteren Investitionen gedrängt? Wird die Auszahlung Ihres Guthabens von weiteren Einzahlungen – wie angeblichen Steuern, Kautionen, Kommissionen, Provisionen o. Ä. – abhängig gemacht?
- Selbst wenn Sie eine schriftliche Zusicherung der Auszahlung erhalten, heißt das nicht, dass Sie Ihr Geld wirklich erhalten.
- Lassen Sie niemals Zugriffe auf Ihren Computer über eine Fernsteuerungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu.
- Schützen Sie sich vor Hackerangriffen und Spy- oder Malware: Öffnen Sie nie unbedacht den Anhang von E-Mails oder Bilder, wenn Sie den Absender nicht kennen. Halten Sie die Sicherheitstools Ihres Computers auf dem aktuellen Stand.
- Geben Sie niemals vertrauliche Bankdaten und Zugangs-PINs heraus!
- Vorsicht vor Identitätsdiebstahl: Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente und geben Sie keine privaten Daten von sich preis.
- Achtung vor Hilfsangeboten: Vermeintliche „Retter“, sog. Chargeback-Anbieter, stecken meist mit den Betrügern unter einer Decke und versuchen die Opfer ein weiteres Mal auszunehmen.
- Wenn einige der o. g. Indizien zutreffen und Sie schon misstrauisch sind, zahlen Sie auf keinen Fall weiteres Geld an den betrügerischen Online-Broker!
FAQs zum Betrug mit Kryptowährung
Wie sicher ist der Handel mit Kryptowährung?
Der Handel mit Kryptowährungen gilt als hochriskante und hochspekulative Anlageform: Virtuelle Währungen wie Bitcoin und Co. sind äußerst volatil und anfällig für Kursschwankungen. Dass der Markt für Kryptowährungen nicht reguliert wird und Transaktionspartner anonym bleiben, erhöht das Risiko.
Wie gehen Kriminelle bei einem Betrug mit Kryptowährung vor?
- Ködern:
Betrüger fälschen Empfehlungen von Prominenten oder Werbeanzeigen in sozialen Medien. Dies weckt das Interesse der Opfer. Es folgen hartnäckige Beratungsangebote.
- Täuschen:
Investierte Kleinstbeträge bringen schnell Gewinne oder hohe Kurswerte werden lediglich simuliert. Die Opfer fassen Vertrauen und investieren größere Summen.
- Abkassieren:
Die Täter erpressen von ihren Opfern weitere Zahlungen, bevor der Kontakt abbricht. Das versprochene Geld sehen die Anleger meist nicht wieder.
Kryptowährung: Wie schütze ich mich vor Betrugsmaschen?
Informieren Sie sich gründlich über Kryptowährungen und Handelsplattformen.
Reagieren Sie nicht auf ungebetene Werbeanrufe oder E-Mails.
Prüfen Sie Apps und URLs vor jeder Anwendung auf Sicherheit.
Geben Sie niemals vertrauliche Bankdaten oder Ihren persönlichen Wallet-Schlüssel preis.
Was kann ich als Opfer in einem Betrugsfall unternehmen?
Wenden Sie sich an einen auf Cyberkriminalität spezialisierten Anwalt.
Sichern Sie so viele Beweismittel wie möglich.
Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf.
Lassen Sie Ihren Computer auswerten.
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Rechtstipps zu "Kryptowährung Betrug" | Seite 3
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