Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum und Co. und Steuerhinterziehung

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Gerade bei Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum, Dash, Ripple, Monero u.v.m.) sollten die steuerlichen Konsequenzen nicht außer Betracht gelassen werden. Bei Veräußerungsgewinnen ist jeder Steuerpflichtige selbst verpflichtet, diese anzuzeigen und auch aufzuzeichnen.

Die Praxis zeigt, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen oftmals gegenüber der Finanzbehörde nicht angezeigt werden. Die Finanzverwaltung ermittelt deshalb in zahlreichen Fällen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die Nichtanzeige der Gewinne kann dabei neben rein steuerlichen auch weitreichende steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Anzeigepflicht von Gewinnen mit Kryptowährungen

Sobald Einkünften mittels Kryptowährungen erzielt werden, ist man dazu verpflichtet, diese gegenüber den Finanzbehörden aufgrund steuerlicher Mitwirkungspflichten anzuzeigen. Die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterfallen der Einkommensteuer. Sind die Kryptowährungen allein im Privatvermögen, sind die hieraus resultierenden Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis.

Das Schürfen (Mining) von Kryptowährungen ist stets einkommensteuerpflichtig. 

Steuerhinterziehung bei Missachtung der Anzeigepflicht

Die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO stellt das Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen oder diesbezügliche unrichtige oder unvollständige Angaben unter Strafe. Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen stellen solche Tatsachen dar. Es reicht hierfür bereits, dass der Steuerpflichtige es für möglich hält, dass die Gewinne steuerpflichtig sind. 

Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann dabei erhebliche Folgen für die jeweilige Lebensführung nach sich ziehen. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Neben der Rückzahlung der hinterzogenen Steuern sind zudem auch noch Zinsen und Verspätungszuschläge zu zahlen.

Transparenz und Anonymität bei Kryptowährungen

Insbesondere bei transparenten Blockchains wie derjenigen von Bitcoin besteht die Möglichkeit, jede einzelne Transaktion zurückzuverfolgen. Die Blockchain kann mit einem anonymen Nummernkonto verglichen werden, bei dem man sämtliche Kontoauszüge vorliegen hat, aber nicht weiß, wem das Konto gehört. Mit dieser Transparenz ist es den Ermittlungsbehörden, also vor allem den spezialisierten Polizeibeamten möglich, die Rückverfolgung von individuellen Transaktionshistorien durchzuführen. 

Viele Kryptobörsen fordern ihre Kunden dazu auf, eine Kopie des Passes und einen Adressnachweis hochzuladen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen zu können. Hierzu werden sie von den Behörden verpflichtet.

Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerfahndung

Die Steuerfahndung kann Anfragen an Krypto-Börsen stellen. Es wird in den Medien berichtet, dass beispielsweise die Krypto-Plattform bitcoin.de Kundendaten nach einer Anfrage der Polizei weitergegeben hat. Dies geschieht zwar nur bei einem bereits bestehenden Tatverdacht, birgt aber die Gefahr, dass einige Krypto-Börsen mehr herausgeben, als diese müssten.

Aus den USA ist bekannt, dass sich auf Entscheidung eines kalifornischen Gerichts die Plattform „Coinbase“ zur Offenlegung eines Großteils ihrer Nutzerdaten verpflichtet hat.

Ebenfalls ist eine Rückverfolgung der individuellen Transaktionshistorie bei einer transparenten Blockchain (Bitcoin) technisch möglich. Grenzenlos ist dies den Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht möglich, die Ermittlungsbehörden haben sich an die gesetzlichen Schranken der §§ 161, 163 StPO zu halten.

Bei Social-Media Plattformen wie Facebook, Instagram & Co. ist ebenfalls Vorsicht geboten. Wer hier allzu unverblümt mit seinen Krypto-Gewinnen prahlt, setzt sich den Strafverfolgungsbehörden aus.

Fazit

Auch mit Gewinnen aus Kryptowährungen kann eine Steuerhinterziehung begangen werden. Jeder sollte sich deshalb bewusst sein, dass er selbst dafür verantwortlich ist, seine einzelnen Transaktionen aufzuzeichnen. Hierfür gibt es zwischenzeitlich auch einige hilfreiche Tools, da die Krypto-Börsen dies nicht immer anbieten.

Falls eine Anzeige vergessen wurde, ist jedoch nicht gleich Panik angebracht. Auch in diesen Fällen können steuerliche Nacherklärungen und Selbstanzeigen kurzfristig zu Straferleichterungen führen. 

Sobald Sie sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt ziehen, sollten Sie aber nicht zögern, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Ihr Rechtsanwalt

Christian Keßler

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