KTG Agrar: Anleger organisieren sich! Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche!

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Im Fall KTG Agrar haben vor kurzem weitere Tochtergesellschaften Insolvenzanträge gestellt.

Damit wird die Lage in dem weitverzweigten Firmengeflecht immer undurchsichtiger, Anleger müssen sich auf hohe Verluste einstellen, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten. Insgesamt stehen für die Anleger wohl mehr als 300 Mio. € an Anlegergeldern im Feuer.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern daher auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden.

Auch sollten die Anleger nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beantragen, der die Interessen der Anleger angemessen vertritt.“

Die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigeninsolvenz lehnen Dr. Späth & Partner ab, stattdessen sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter Licht ins Dunkel gebracht werden.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den mittlerweile zurück getretenen Unternehmensgründer und Vorstand der KTG Agrar SE, Siegfried Hofreiter, sowie gegen vier weitere Personen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens falsch dargestellt worden sein soll.

Daher sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mbB auch alle weiteren Möglichkeiten zur Schadenskompensation prüfen, insbesondere eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch alle eventuellen anderen Ansprüche, und zwar gegen Unternehmensgründer, Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer etc.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „stellt sich uns ernsthaft die Frage, ob die Anlegergelder prospektgemäß verwendet wurden. Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter hier demnächst Licht ins Dunkel bringen wird. Sollte dies der Fall sein und dies nicht im Prospekt dargelegt worden sein, so könnten Anleger vermutlich Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne oder sogar aus unerlaubter Handlung geltend machen. Hier ist jedoch immer die möglicherweise eintretende Verjährung zu prüfen.“

Anleger sollten also auf jeden Fall ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut.

Mehrere tausend Anleger wurden bei diversen Mittelstandsanleihen bereits vertreten, z. B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen AG, Solar World, WGF AG usw.


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