KTG Agrar SE: Nach Gläubigerversammlung wird das Unternehmen stillgelegt

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Erst vor einigen Wochen hat die KTG Agrar SE am Amtsgericht die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt, sodass das Insolvenzverfahren als reguläres Insolvenzverfahren fortgeführt wird. Zuletzt fand am 6. Oktober 2016 eine Gläubigerversammlung des seit Juli insolventen Agrarunternehmens KTG Agrar SE (Az.: 67 g IN 266/16) statt. Etwa 300 Anleger der zwei Emissionen Biowertpapier II (WKN: A1H3VN) und Biowertpapier III (WKN: A11QGQ1) sind erschienen. Die beiden Anleihen wurden in den Jahren 2011 und 2014 begeben und haben ein Emissionsvolumen von rund 342 Mio. Euro. In der vom Amtsgericht Hamburg durchgeführten Gläubigerversammlung wurde einem Börsenabgang der Aktie, sowie der beiden Anleihen zum 31. Dezember 2016 zugestimmt. Des Weiteren wurde ein Gläubigerausschuss, bestehend aus fünf Personen, gewählt. Dem bisherigen Sachwalter und mittlerweile Insolvenzverwalter der KTG Agrar SE, Stefan Denkhaus, zufolge sei zudem die Anlegerzahl noch nicht genau festzustellen, belaufe sich allerdings auf mindestens 12.000 Investoren.

Im Jahr 2000 wurde die KTG Agrar GmbH gegründet. Das Unternehmen gehörte zu den führenden Produzenten von Landwirtschaftserzeugnissen in Europa. Zu den Geschäftszweigen gehören erneuerbare Energien, Agrarrohstoffe und Lebensmittel. 2007 folgte der Börsengang (ISIN: DE000A0DN1J4/WKN: A0DN1J). Das Unternehmen firmierte 2013 in die Europäische Gesellschaft KTG Agrar SE. Zudem emittierte die Gesellschaft 2011 und 2014 die beiden Emissionen Biowertpapier II und Biowertpapier III mit einem Gesamtvolumen von etwa 342 Mio. Euro. Anfang Juni 2016 war die Zinsausschüttung der Biowertpapier II-Anleihe (WKN: A1H3VN) in Höhe von 16 Mio. Euro fällig. Den Anleiheforderungen konnte das Unternehmen allerdings nicht nachgehen, da nur etwa 8 Mio. Euro für die Zinsausschüttung vorhanden waren. Im Zuge dessen stellte die KTG Agrar SE im Juli dieses Jahrs einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Verfahren wurde seit dem 28. September 2016 als Regelinsolvenzverfahren weitergeführt. Das Tochterunternehmen KTG Energie AG hat am 27. September 2016 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das operative Geschäft soll fortgeführt und das Unternehmen in Eigenverwaltung saniert werden.

Das Vermögen der KTG Agrar SE soll sich nach Angaben des Verwalters auf rund 47 Mio. Euro belaufen, davon seien 8 Mio. Euro liquide. Der Restwert ergibt sich u. a. aus vorhandenen Grundstücken, Beteiligungen im In- und Ausland, Forderungen, sowie einem geschätzten Betrag aus Organhaftung. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens werden mit etwa 445 Mio. Euro beziffert, davon 342 Mio. Euro aus den Beteiligungen der beiden Anleihen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betroffene?

Den Anlegern der Emissionen Biowertpapier II und III steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Betroffene Anleger sollten ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 17. März 2017 beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden, ganz gleich, ob nun wirksam gekündigt wurde. Die Anleger könnten hohe Verlusten bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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