Kündigung - Probezeit - Personalrat

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Während der Probezeit besteht bekanntlich noch kein richtiger Kündigungsschutz. So sagt man, da das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist.

Wie verhält es sich da mit dem Personalrat. Muss er angehört werden. Wenn ja, in welcher Form und wie wirkt es sich aus, wenn die Formalien nicht eingehalten worden sind?

Lauter Fragen, welche aber wichtig sein können.

Auch während der Probezeit ist eine Kündigung nur mit dem Personalrat möglich!

Dabei ist es nicht ausreichend, dass der Personalrat nur kurz über die Kündigungsabsicht informiert wird. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (11 Sa 1397/07) ist für die Wirksamkeit der Kündigung vielmehr erforderlich, dass der Personalrat umfassend über das aufzulösende Arbeitsverhältnis angehört wird.

Folge: Wird der Personalrat überhaupt nicht, oder auch nicht umfassend informiert, so ist die Kündigung unwirksam, d.h. das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Wenn dies kurz vor Ablauf der Probezeit passiert, kann sogar ein umfassender Kündigungsschutz eintreten.

Also Achtung: Halten Sie sich an den Personalrat, denn es kann sein, dass Sie ihn brauchen.

Rechtsanwalt Borth

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