Kündigung: Warum wird überhaupt eine Abfindung gezahlt?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Warum zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nach einer Kündigung Abfindungen? Welche Rolle spielt dabei der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz? Und: Was kann der gekündigte Arbeitnehmer tun, um eine Abfindung zu bekommen? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zum Hintergrund: Die meisten Arbeitnehmer leisten mehr für den Arbeitgeber, als sie von ihm als Lohn wiederbekommen. Im Laufe der Jahre werden Arbeitnehmer üblicherweise immer besser, routinierter und effizienter; das Gehalt aber steigt meist nur moderat an.

Das hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt: Das Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern, die bei einem Arbeitgeber mit regelmäßig mehr als zehn Vollzeitmitarbeitern länger als sechs Monate beschäftigt sind, einen gesetzlichen Schutz vor Kündigungen.

Arbeitnehmern darf dann nur unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen gekündigt werden, und nur mit einem im Gesetz genannten Kündigungsgrund. Die Hürden für eine Kündigung sind hoch, entsprechend schwer tun sich Arbeitgeber regelmäßig damit, wirksam und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu kündigen.

Mehr noch: Arbeitgeber können sich im Grunde nie ganz sicher sein, ob ihre Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. Tatsächlich wird vor dem Arbeitsgericht oft sehr schnell klar, dass die Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz oder andere Kündigungsschutzregeln verstößt.

Deshalb hat der Arbeitgeber während eines Kündigungsschutzprozesses regelmäßig die Wahl, entweder dessen Ausgang abzuwarten und einen Prozessverlust mit der Konsequenz zu riskieren, dass er seinem gekündigten Mitarbeiter viele Monate Gehalt nachzahlen und ihn wieder einstellen muss.

Oder er zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung als Gegenleistung dafür, dass dieser einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt und die Klage und die damit verbundenen Risiken für den Arbeitgeber damit enden.

In den allermeisten Fällen, nämlich in deutlich über 90% der Kündigungsschutzklagen, entscheidet sich der Arbeitgeber für die Abfindung!

Was kann der Arbeitnehmer tun, um in den Genuss einer Abfindung zu kommen?

Mein Rat: Rufen Sie am selben Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten, bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und besprechen Sie mit ihm die Chancen einer Kündigungsschutzklage.

Um eine Abfindung zu erhalten, ist eine rechtzeitige, fristgerechte, und anwaltlich geführte Kündigungsschutzklage beinahe unerlässlich. Wer möglichst früh bei einem spezialisierten Anwalt anruft, hat regelmäßig bessere Aussichten auf eine hohe Abfindung, als jemand, der sich damit bis zum Ende der Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage Zeit lässt.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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