Kündigungen bei Saturn zum Jahresende – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Saturn hat angekündigt, Mitarbeitern im Stammhaus in Köln und in einer benachbarten Technikfiliale noch vor Jahresende kündigen zu wollen. Das berichtet der WDR am 11.12.2019. Was davon betroffene Arbeitnehmer jetzt beachten müssen, sagt der Kündigungsrechtsexperte Anwalt Bredereck.

Zunächst: Kündigungen vor Weihnachten, beziehungsweise zum Jahresende, sind gefährlich für Arbeitnehmer. Besonders droht hier: der Fristablauf. Alle haben in dieser Jahreszeit Stress und viel um die Ohren. Und auch die Anwälte arbeiten auf Hochtouren; manch eine Kanzlei schließt zwischen den Jahren, was dazu führen kann, dass nicht alle erreichbar sind, wenn man zum Jahresende einen Anwalt sucht.

Daher: Beeilen sie sich, wenn Sie eine Kündigung im Briefkasten finden! Rufen Sie am besten noch am selben Tag einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Klären Sie mit ihm: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, auch im Hinblick auf die unter Umständen erreichbare Abfindung? Achtung: Für eine Klage hat man nur drei Wochen Zeit, und das nach Zugang des Schreibens bei Ihnen. Drei Wochen sind nicht viel, vor allem vor Weihnachten.

Was tun, wenn Saturn einen Aufhebungsvertrag anbietet?

Regelmäßig gilt: Unterschreiben Sie nichts, sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt! Seriöse Angebote haben Zeit. Aller Voraussicht nach wird Ihnen Saturn lange genug Bedenkzeit geben, damit Sie mit einem Anwalt über das Angebot reden können.

Die meisten Kündigungsschutzklagen lohnen sich, auch wenn man die Anwaltskosten mit einberechnet. Die Abfindungssummen, die ein Anwalt vor dem Arbeitsgericht verhandelt, übersteigen die außergerichtlichen Angebote der Arbeitgeber meist deutlich.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

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