Kündigungsschutzklage selbst eingereicht – warum man trotzdem zum Anwalt gehen sollte

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Mit Rechtsschutzversicherung ist die Sache meist ganz einfach: Nach der Kündigung geht man zum Anwalt, lässt gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einlegen, und braucht sich keine Sorgen um die Kosten zu machen. Arbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung scheuen oft die Anwaltsrechnung – und klagen selbst. Warum es sich regelmäßig lohnt, mit der Klage gleich zum Anwalt zu gehen, auch nachträglich, das erklärt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Als Arbeitsrechtler erlebe ich drei Situationen, in denen Arbeitnehmer einen Anwalt hinzuziehen, nachdem sie selbst beim Arbeitsgericht Klage gegen ihre Kündigung eingereicht haben.

1. Der Arbeitnehmer hat Klage eingereicht, man befindet sich aber immer noch innerhalb der Dreiwochenfrist

Manch ein Arbeitnehmer handelt schnell und legt wenige Tage nach Zugang des Kündigungsschreibens Klage beim Arbeitsgericht ein. Überlegt er sich das nach einigen Tagen anders, und geht dann zum Anwalt, kommt es oft vor, dass die Dreiwochenfrist noch nicht vorbei ist.

In dem Fall kann der Anwalt regelmäßig alle Fehler reparieren, die der Arbeitnehmer bei seiner eigenen Klage vielleicht begangen hat. Und solche Fehler sind häufig: Beispielsweise verklagt der Arbeitnehmer nicht selten den falschen Arbeitgeber. Vorkommen kann das bei komplexen Firmengeflechten oder unübersichtlichen Firmennamen. Nicht selten werden die Anträge falsch gestellt. Auch das muss man ändern, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Klage Erfolg haben will.

Ist die Dreiwochenfrist noch nicht abgelaufen, drohen kaum negative Konsequenzen für den Arbeitnehmer: Der Anwalt nimmt notfalls die (fehlerhafte) Klage zurück und klagt neu.

2. Der Kläger hat fristgerecht Klage eingereicht, geht aber erst nach Ablauf der Dreiwochenfrist zum Anwalt

Hier ist die Lage deutlich ungünstiger für den Arbeitnehmer. Man kann die Klage jetzt regelmäßig nicht mehr neu einreichen. Hat man hier den falschen Arbeitgeber verklagt, ist regelmäßig nichts mehr zu machen. Und: Informationen, die der Arbeitnehmer aus prozesstaktischen Gründen noch nicht hätte preisgeben sollen, liegen jetzt offen.

Dennoch: Einen Anwalt hier einzuschalten ist regelmäßig besser, als allein in den Gütetermin zu gehen. In einem Gütetermin wirkt der Richter auf eine gütliche Einigung des Verfahrens hin; das muss er machen, und er handelt nur rechtens, wenn er dem Arbeitnehmer einen Abfindungsvergleich anhand von Haussätzen nahelegt – in den ein nicht anwaltlich vertretener Arbeitnehmer meistens einwilligt. Wird der Arbeitnehmer hier durch einen erfahrenen Arbeitsrechtler vertreten, fällt der Abfindungsvergleich regelmäßig deutlich günstiger für den Arbeitnehmer aus.

3. Nach einem allein verhandelten Abfindungsvergleich kommt beim Arbeitnehmer die bange Frage auf: „Geht die Abfindung in Ordnung; wäre nicht viel mehr drin‘ gewesen?“

Und tatsächlich: In den allermeisten Fällen ist die Abfindung, zu der ein Arbeitsrichter anleitet, deutlich niedriger, als das, was ein erfahrener Abfindungsprofi hätte herausverhandeln können.

Auch hier lohnt es sich meist, einen Anwalt einzuschalten, den Abfindungsvergleich von ihm widerrufen zu lassen, und ihn ins Rennen um eine bessere Abfindung zu schicken. Damit das möglich ist, muss man den Abfindungsvergleich allerdings unter einem Widerrufsvorbehalt abgeschlossen haben. Fehlt der Widerrufsvorbehalt, kann man auch mit einem Anwalt regelmäßig nichts mehr erreichen!

Die besten Chancen auf eine hohe Abfindung hat man, wenn man einen Anwalt unverzüglich nach der Kündigung aufsucht. Grundsätzlich gilt: Je früher man zum Anwalt geht, desto besser für die Klage, und damit auch für die Abfindungschancen. Und zwar vorwiegend aus diesen Gründen:

1. Mit Anwalt ist die sofortige Zurückweisung der Klage möglich – wenn man sich früh genug bei ihm meldet. In der Regel reicht es, wenn man am Tag nach der Kündigung beim Anwalt anruft. Besser, man spricht am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhält, mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

2. Wenn man zum Anwalt geht, hat man jemanden, der für Fehler in der Klage haftet. Verklagt der Anwalt beispielsweise den falschen Arbeitgeber, oder legt er die Klage zu spät ein, haftet er regelmäßig für den Schaden.

3. Anwälte verhandeln regelmäßig deutlich höhere Abfindungen, vor allem falls sie jahrelange Erfahrung mit Kündigungsschutzprozessen haben. Sie kennen die Tricks der Gegner, und wissen, wann man seine Trümpfe spielt.

Auch wichtig: Wer nach Klageerhebung zu einem Anwalt geht, zahlt regelmäßig dasselbe, wie wenn man sofort zum Anwalt gegangen wäre!

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