Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Kündigungsschutzklage!

Kündigungsschutzklage - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Kündigungsschutzklage - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Der gekündigte Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen, nachdem er die Kündigung erhalten hat, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
  • Nach dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr angefochten werden.
  • In der ersten Instanz müssen der Kläger sowie der Beklagte das Honorar für den Rechtsanwalt selbst zahlen.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Nach dem Erhalt einer Kündigung überlegen viele Arbeitnehmer, ob sie diese akzeptieren oder dagegen vorgehen sollen. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage haben sie die Möglichkeit, die Rechtswirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen und deren Unwirksamkeit feststellen zu lassen und das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Daraus folgen Ansprüche auf nicht gezahlten Lohn, weitere Leistungen

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Falls ein Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Kündigung hat, sollte er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Kündigung prüfen und den Arbeitnehmer darüber informieren, ob die Kündigung rechtswirksam war oder nicht. Falls nicht, kann der Anwalt den Arbeitnehmer über die Erfolgsaussichten einer Abfindung informieren. Wenn die zu erwartende Abfindungssumme die Anwaltskosten übersteigt, lohnt es sich in der Regel, ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht anzustreben.

Welche Frist muss bei einer Kündigungsschutzklage beachtet werden?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Nachdem diese Frist verstrichen ist, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht gewesen wäre. Konnte die Kündigungsschutzklage unverschuldet nicht rechtzeitig erhoben werden, ist es möglich, diese auch nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist zu erheben.

Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Wenn der gekündigte Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss er wie auch sein Arbeitgeber das Honorar für seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Das gilt unabhängig davon, wer den Prozess verliert. Das Anwaltshonorar richtet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Erst in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht muss derjenige, der den Gerichtsprozess verliert, sämtliche Kosten zahlen, also auch die Anwaltskosten für die gegnerische Partei.

In manchen Fällen kann der betroffene Arbeitnehmer auch prüfen lassen, ob er einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Das Gerichtskostengesetz legt fest, wie hoch die Gerichtskosten sind. Diese sind abhängig vom Streitwert, der im Falle von Kündigungsschutzklagen das Dreifache des monatlichen Bruttolohns beträgt. Außerdem erhöht sich der Streitwert, wenn es zusätzlich Anträge gibt, z. B. auf Zahlung des ausstehenden Gehalts oder auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

Der Prozessverlierer muss  die Gerichtskosten übernehmen, wenn Arbeitsgericht ein Urteil fällt. Wenn sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen, fallen keine Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht an.

Wann gibt es Chancen auf eine Abfindung?

In der Regel gibt es keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Die Kündigungsschutzklage spielt jedoch eine entscheidende Rolle für die Zahlung einer Abfindung. Häufige zur Abfindung führende Situationen sind:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich auf eine Abfindung sowie die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall wird ein Aufhebungsvertrag sowie ein Abfindungsvergleich geschlossen.
  • Wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann und das Gericht feststellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist, kann er eine Abfindung beantragen.
  • Falls eine Betriebsvereinbarung vorhanden ist und beispielsweise ein Sozialplan erstellt wurde oder es einen Tarifvertrag gibt, der eine Abfindung im Fall einer betriebsbedingten Kündigung vorsieht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung.

Statistisch gesehen enden die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Prozessvergleich, denn das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist meistens ziemlich zerrüttet. Hier haben beide Seiten kein Interesse an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Er möchte vielmehr eine respektable Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erwirken.

In welcher Höhe wird eine Abfindung gezahlt?

In den meisten Fällen wird die Hälfte des monatlichen Bruttoverdienstes mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit multipliziert. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise 3000 Euro monatlich verdient und vier Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war, kann er ungefähr mit 6000 Euro rechnen. Dies ist jedoch nur eine Faustregel. Entscheidende Faktoren für die Abfindungshöhe sind unter anderem das Alter, Unterhaltspflichten ein Sonderkündigungsschutz und der Grund der Kündigung.

Bei gerichtlichen Abfindungsvergleichen kommt es zusätzlich darauf an, wie gut die Aussicht auf den Erfolg einer Klage ist. Wird mit einem für den Arbeitnehmer Erfolg versprechendem Ergebnis gerechnet, hat dessen Rechtsanwalt einen größeren Spielraum und somit besseren Einfluss auf die Höhe einer angemessenen Abfindung bei außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Wird die Abfindung versteuert?

Seit 2006 müssen Abfindungen voll versteuert werden und unterliegen der Steuerprogression. Das bedeutet, dass sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen erhöht. Allerdings werden keine Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Kranken- und Arbeitslosenversicherung) angerechnet. Zudem ist durch die Anwendung der sogenannten Fünftel-Regelung eine steuermindernde Verteilung der Abfindungszahlung möglich.

Foto(s): ©Fotolia/Ferkelraggae

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Kündigungsschutzklage?

Rechtstipps zu "Kündigungsschutzklage" | Seite 131

  • 20.11.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… , wenn sie dem Urlaubszweck widerspricht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hatte sich kürzlich mit einer Kündigungsschutzklage in diesem Zusammenhang zu befassen. Eine Arbeitnehmerin hatte während …“ Weiterlesen
  • 16.11.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch: Abfindung wegen ehrverletzender Kündigung Arbeitnehmer, deren Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, können vor Gericht …“ Weiterlesen
  • 13.11.2009 Rechtsanwältin Kornelia Punk
    „Kommt ein gekündigter Arbeitnehmer mit dem Kündigungsschreiben zu seinem Anwalt, so wird dessen erster Schritt sein, zu prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage …“ Weiterlesen
  • 04.11.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… die fristlose Kündigung erklärt wurde. In den meisten Fällen ist dies nicht ohne Weiteres zulässig und es lohnt sich, gegen die Kündigung vorzugehen. Gegen die Kündigung gibt es nur die Kündigungsschutzklage …“ Weiterlesen
  • 28.10.2009 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
    „… sowie eine mögliche Schwerbehinderung. Kündigungsschutzklage kann lohnen Für viele Arbeitnehmer lohnt sich bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Bei betriebsbedingten …“ Weiterlesen
  • 28.10.2009 anwalt.de-Redaktion
    „… wurde aus wirtschaftlichen Gründen fristgerecht gekündigt. Daraufhin erhob dieser Mann eine Kündigungsschutzklage mit Hoffnung auf Erfolg. Da er der älteste Arbeitnehmer in diesem Betrieb …“ Weiterlesen
  • 27.10.2009 ROBEL & FRANCKE Rechtsanwälte
    „… erreicht werden konnte, erhob er gegen die Kündigung fristgerecht Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Später wandte der Arbeitgeber ein, die Ansprüche auf Gehaltszahlung seien …“ Weiterlesen
  • 14.10.2009 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… mit Kündigungsschutzklagen wandten. Diese Storys erlangen in Zeiten der Finanzkrise immer größere Berühmtheit. Regelmäßig werden die zugrunde liegenden Sachverhalte in Kontrast gesetzt zu denjenigen Fällen …“ Weiterlesen
  • 02.10.2009 Rechtsanwalt Thorsten Ruppel
    „… und dass er nur bei Verstreichen lassen der Klagefrist, er also keine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhebt, die Abfindung für sich beanspruchen kann. Für …“ Weiterlesen
  • 30.09.2009 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
    „Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine ordentliche, oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 …“ Weiterlesen
  • 16.09.2009 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… , dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber …“ Weiterlesen
  • 14.09.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „Wird einem Arbeitnehmer gekündigt und erhebt dieser Kündigungsschutzklage, wird vor dem Arbeitsgericht sehr häufig ein Vergleich abgeschlossen, wonach der Arbeitnehmer für den Verlust …“ Weiterlesen
  • 11.09.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… nicht einverstanden ist und sich gegen diese zur Wehr setzen will? Dann ist innerhalb einer Klagefrist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Die Klagefrist beginnt …“ Weiterlesen
  • 03.09.2009 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „… innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wird die Klagefrist versäumt gilt die Kündigung als rechtswirksam. Was prüft …“ Weiterlesen
  • 27.07.2009 Rechtsanwältin Birgit Schmutz
    „… das Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung, wenn er seine Arbeitskraft weiter angeboten hat. Dies geschieht durch eine Kündigungsschutzklage ans zuständige Arbeitsgericht.“ Weiterlesen
  • 10.07.2009 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden oder sich die Übergabe des Schriftstücks abzeichnen zu lassen. Die Arbeitnehmerin sollte aber die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage gemäß …“ Weiterlesen
  • 01.07.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… . Nur wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erheben, haben Sie im Zweifel eine Chance auf Zahlung einer Abfindung. Und Sie wissen doch: Der Chef ist auf jeden Fall anwaltlich beraten. Im Rahmen …“ Weiterlesen
  • 24.06.2009 Rechtsanwalt Volker Himmen
    „… Rauchen im Lager erwischt. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin erneut fristgerecht. Die Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung blieb in allen Instanzen erfolglos (LAG Köln, 4 Sa 590/08).“ Weiterlesen
  • 10.06.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… nicht hingewiesen. Wird gegen eine Kündigung des Insolvenzverwalters keine Kündigungsschutzklage erhoben, und wird die Firma anschließend durch ein anderes Unternehmen fortgeführt (Firmenübernahme), dann …“ Weiterlesen
  • 04.06.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… weiter ausgeweitet und die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage durch Anhebung des Schwellenwertes von fünf auf zehn Beschäftigte eingegrenzt worden. Hinzu kommt, dass die Zusagen von Arbeitgebern …“ Weiterlesen
  • 04.06.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Die Kosten einer Kündigungsschutzklage sind meist überschaubar. Allerdings gilt bei Klagen in der ersten Instanz der Arbeitsgerichte eine Besonderheit: Hier muss grundsätzlich jeder Beteiligte …“ Weiterlesen
  • 04.06.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… ich aus Sicherheitsgründen, in jedem Falle gegen eine Kündigung vorzugehen. Die Kündigungsschutzklage kann, wenn diese erst einmal erhoben worden ist, natürlich jederzeit zurück genommen werden. Dies sollte aber erst …“ Weiterlesen
  • 28.05.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… in einer Kündigungsschutzklage geltend, dass ein Arbeitnehmer 5 Punkte zu viel bekam und bei richtiger Berechnung zu den zu kündigenden Arbeitnehmern gezählt hätte. Dagegen wandte der Arbeitnehmer ein, selbst …“ Weiterlesen
  • 25.05.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… jetzt die Kündigungsschutzklage der Stewardess ab und beurteilte die fristlose Kündigung als gerechtfertigt. (Urteil v. 18.05.2009, Az.: 17 Sa 150/08) Keine Befreiung vom Schwimmunterricht Gemäß …“ Weiterlesen