Kurzarbeit in der Coronakrise – das müssen Sie wissen!

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Der Coronavirus hält Deutschland fest im Griff. So weit, dass viele Experten eine der größten Wirtschaftskrisen voraussagen. Bereits jetzt stehen viele Unternehmen kurz vor der Insolvenz, weil anhaltende Quarantäneverordnungen, Reisesperren und sonstige Schutzverordnungen einen normalen Arbeitsalltag kaum noch möglich machen. Viele Arbeitgeber möchten daher in Zeiten der Not Kurzarbeit anordnen. 

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind in § 95 SGB III geregelt:

  • erheblicher und temporärer Arbeitsausfall 
  • wirtschaftliche Gründe (fehlende Aufträge) oder 
  • ein unabwendbares Ereignis (z. B. höhere Naturgewalt, z. B. Corona-Krise)

Zudem muss man beachten, dass nur bei einem Arbeitnehmer Kurzarbeit angeordnet werden kann, wenn bei diesem Mitarbeiter erst alle Überstunden abgebaut und sämtlicher Urlaubsanspruch aus den Vorjahren abgebaut worden ist.

Wichtige Eckpunkte für die Kurzarbeit sind:

  • Ein erheblichen Arbeits- und Entgeltausfall im Sinne des § 95 SGB III liegt vor, wenn 10 Prozent der Beschäftigten wegen des Arbeitsausfalls vom Entgeltausfall betroffen sind
  • Kurzarbeitergeld greift auch für Leiharbeitnehmer.

Die eigentliche Beantragung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst bedarf es der Mitteilung und Vereinbarung mit den Arbeitnehmern. 

Dies muss im Anschluss der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt werden. Für die Auszahlung des Lohns für bereits tatsächlich geleistete Arbeitsstunden sowie die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes gehen sie zwar in Vorleistung, aber das Kurzarbeitergeld wird Ihnen nach Stellung des Leistungsantrages kompensiert. 

Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich 60 % des entfallenden Nettoentgelts. Ausnahmsweise erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 %, wenn der Arbeitnehmer in einem Haushalt mit mindestens einem Kind lebt.

Der genaue Ablauf und was man sowohl als Arbeitgeber, als auch als Arbeitnehmer beachten sollte, fassen wir in unserem Video kurz für Sie zusammen. Zusätzlich bieten wir auf unserer Webseite neben sehr ausführlichen Informationen einen kostenlosen Mustervertrag an. 


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