Kurzbeitrag zur betriebsbedingten Kündigung - Stellenabbau auch bei großen Unternehmen

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Heute hat die Commerzbank AG einen erheblichen Stellenabbau angekündigt und schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus. Was ist zu tun, wenn einem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgehändigt wird? In erster Linie ist schnelles Handeln gefragt, da der Arbeitnehmer - sofern er sich gegen die Kündigung wehren und sich seine Ausgangslage nicht erheblich verschlechtern möchte - ab Zugang des Kündigungsschreibens nur drei Wochen Zeit hat, um beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eine sogenannte Kündigungsschutzklage einzureichen. Erhebt er diese gegen eine betriebsbedingte Kündigung rechtzeitig und findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, dann muss der Arbeitgeber insbesondere die dringenden betrieblichen Gründe, ferner das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit sowie eine korrekt durchgeführte Sozialauswahl schlüssig und unter Beweisantritt darlegen. Nicht selten werden im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen gütliche Regelungen (Vergleiche) geschlossen, wonach sich die Parteien darauf verständigen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung und bei Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber sein Ende findet. Aber Vorsicht: es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung. Diese gilt es ggf. durch Schaffung einer guten Ausgangssituation durch rechtzeitige Einleitung der notwendigen, arbeitsrechtlichen Schritte vorzubereiten.


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