Landgericht Bonn urteilt: Rechtsverständnis von VW mehr als bedenklich
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Wieder ist einer unserer Mandanten als Sieger aus einem Rechtsstreit gegen VW (Hersteller und Händler) im Abgasskandal hervorgegangen. Die Richter des Landgerichts Bonn bescheinigten VW in dem Urteil ein „mehr als bedenkliches Rechtsverständnis“, da VW in den USA zweistellige Milliardenbeträge an Strafen und Entschädigungen zahle und in Deutschland behaupte, die Fahrzeuge mit Abschaltautomatik hätten keinen Mangel. Denn auch wenn ein Fahrzeug zwar fahre, aber nicht den geltenden Emissionsvorgaben entspräche, sei das Fahrzeug mangelhaft, betonten die Richter.
Mangel auch nicht unerheblich
Es komme, so der Richter in Bonn, nicht entscheidend darauf an, wie hoch die Kosten zur Beseitigung des Mangels seien und ob das Update überhaupt die beabsichtigte Wirkung habe. Viel entscheidender sei die Schwere des Vertragsverstoßes. Bereits weil das Kraftfahrt-Bundesamt die Entziehung der Betriebserlaubnis in Erwägung zieht, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgt, bestehe an der Erheblichkeit des Mangels kein Zweifel.
Nachbesserung unzumutbar
Der Kläger musste auch einer Nachbesserung durch VW nicht zustimmen, weil das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört wurde und die Nachbesserung deswegen unzumutbar ist. Und wenn es – so die Behauptung von VW – angeblich so kostengünstig und unproblematisch ist, das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, stellte der Richter die Frage, warum nicht von vorneherein alle Fahrzeuge so hergestellt wurden. Diese Fragen konnten das beklagte Autohaus und Volkswagen AG nicht plausibel beantworten.
Wenn Sie selbst vom VW-Abgasskandal betroffen sind, wenden Sie sich gern an unser Schadensteam unter der Leitung von Rechtsanwalt Jochen Struck. Sie erreichen ihn bundesweit unter der nebenstehenden Rufnummer. Wir weisen darauf hin, dass ein Teil Ihrer Ansprüche zum 31.12.2017 verjähren. Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an uns.
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